Bundesrat will Solar-Deckel streichen
20.11.2019 Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der Deckel für die Förderung von Solaranlagen gestrichen werden soll. Der Markt für die Neuinstallation von Solaranlagen im Segment bis 750 Kilowattpeak (kWp) drohe bei Erreichen des bislang geltenden 52 Gigawatt-Deckels aus Ermangelung einer Vergütungsperspektive aus dem EEG einzubrechen, erklärte der Bundesrat im »Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes« (BR-Drs. 19/15275). Das zu erwartende Erreichen dieses Deckels gefährde bereits begonnene Planungen sowie das Geschäftsmodell von zahlreichen, vor allem mittelständischen Solar-Installateuren und Projektentwicklern, der Komponentenhersteller und die damit verbundenen Arbeitsplätze.
Das Ziel der Deckelung, die Kosten des Solar-Zubaus zu begrenzen, sei außerdem erreicht worden. Die Kosten für neue Photovoltaik-Anlagen in der Freifläche und auf den Dächern seien stark gesunken, argumentiert der BR weiter. »Die Vergütungssätze wurden kontinuierlich an diese Entwicklung angepasst und werden das auch zukünftig.«
Der Deckel soll nun vor seiner Erreichung ersatzlos gestrichen werden. Das hat zur Folge, dass die bereit geltenden Regelungen des EEG unverändert weiter gelten und eine Vergütung nach dem EEG für Photovoltaik-Anlagen im Segment bis 750 kWp, die nicht an der Ausschreibung teilnehmen, weiter in Anspruch genommen werden kann.
Die Bundesregierung erklärt in einer Stellungnahme, sie unterstütze das Anliegen der Länder. Die Streichung des Deckels soll in einem eigenen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung noch in diesem Jahr in den Bundestag eingebracht werden.
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