Bundestag billigt dauerhafte Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden beim BGH
14.11.2019 Beschwerden gegen die Nichtzulassung einer Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) sind auch in Zukunft erst ab einem Streitwert von 20.000 Euro möglich. Zur Entlastung des Gerichts beschloss der Bundestag am 14.11.2019, die bereits geltende Untergrenze dauerhaft in der Zivilprozessordnung zu verankern. Die Wertgrenze von 20.000 Euro war bereits im Jahr 2002 befristet eingeführt und seitdem mehrfach verlängert worden. Ohne erneuten Bundestagsbeschluss wäre sie Ende 2019 weggefallen. Schätzungen zufolge hätte dem höchsten deutschen Zivil- und Strafgericht dann eine Verdoppelung der Nichtzulassungsbeschwerden gedroht. Die Begrenzung des Zugangs zur Revisionsinstanz soll fortan in § 544 ZPO n.F. festgeschrieben werden und - so das Bundesjustizministerium - eine Überlastung der Zivilsenate des BGH verhindern.
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