Fragen zu den Corona-Hilfen des Bundes
01.03.2021 Die Bundesregierung wird die Regelungen der November- und Dezemberhilfen sowie die Überbrückungshilfen I und II nicht verlängern und auch nicht rückwirkend anpassen, vielmehr soll die zentrale Wirtschaftshilfe des Bundes die Überbrückungshilfe III werden. Diese sei angepasst und stark vereinfacht worden. So liege die monatliche Förderhöchstmenge jetzt um das 30fache höher (1,5 Mill. Euro). Das erklärte die Bundesregierung auf Nachfrage. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Umsatz bis 750 Mill. Euro (bisher 500 Mill. Euro). Das Programm beruhe aus beihilferechtlichen Gründen auf der sog. Fixkostenhilfe. Eine Erhöhung der Personalkostenquote sei nicht vorgesehen. Um Unternehmen, die aufgrund von noch nicht ausgezahlten Hilfen zahlungsunfähig werden, zu unterstützen, habe die Bundesregierung die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.04.2021 verlängert. Bei den Soforthilfen habe es rund 611 Mill. freiwillige Rückzahlungen gegeben, die Länder forderten allerdings weitere 200 Mill. Corona-Soforthilfen zurück. Insgesamt seien 15.500 Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, ebenso eine Reihe von Anzeigen wegen Subventionsbetrug. Weiter gibt es eine Auswertung, die - gestaffelt nach Abschlagszahlungen - Anträge von Vereinen, Körperschaft und Anstalten des öffentlichen Rechts, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs auflistet. - BT -