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Flächendeckende Nachrüstung von Photovoltaik-Anlagen

2013 beginnt die flächendeckende Nachrüstung von Photovoltaik-Anlagen. Hintergrund ist die stark schwankende Einspeisung ins Stromnetz, die zu Problemen bei der Systemstabilität führen kann.

Seit 2005 ist aufgrund technischer Richtlinien vorgeschrieben, dass sich PV-Anlagen bei einer bestimmten Frequenz automatisch abschalten. Da dies bei den betroffenen Anlagen zeitgleich geschieht, könnte es aufgrund der Vielzahl neu installierter PV-Anlagen aber zu Ausfällen im Stromnetz kommen. Damit sich die Anlagen in Zukunft nicht gleichzeitig, sondern in einem gestuften Prozess vom Netz trennen, sind die Netzbetreiber nun gesetzlich zur Nachrüstung der Wechselrichter und die Anlagenbetreiber zu entsprechender Kooperation verpflichtet. Kleine Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung sind von der Aktion nicht betroffen. Auch neue Anlagen ab April 2011 sind bereits auf dem neuesten Stand. Viele Betreiber von Solaranlagen, die von der Nachrüstung betroffen sind, haben in den vergangenen Wochen bereits Post von ihrem Netzbetreiber erhalten und sind aufgefordert, den gesendeten Fragebogen innerhalb von vier Wochen an den Netzbetreiber ausgefüllt zurückzusenden. Den Anlagenbetreibern entstehen dabei keine Kosten. Dabei ist allerdings deutlich daraufhin zuweisen, dass wenn die Anlagenbetreiber die Frist zur Rücksendung verstreichen lassen, die Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet sind, die Einspeisevergütung bis zur Übersendung der vollständig und korrekt ausgefüllten Fragebögen einzustellen.

- bdew -

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