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Fernwärmenetz im Land Berlin bleibt bei Vattenfall

05.07.2021 Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat den Antrag des Landes Berlin auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin vom 30.06.2017 mit Beschluss vom 05.07.2021 - OVG 11 N 103.17 abgelehnt. Das Urteil des VG, wonach das Land Berlin keinen Anspruch auf die Herausgabe des von der Vattenfall Wärme Berlin AG (vormals Vattenfall Europe Wärme AG) im Land betriebenen Fernwärmenetzes hat, ist damit rechtskräftig. Das VG hatte festgestellt, dass sich der geltend gemachte Anspruch auf Übereignung des Netzes nicht aus dem von den Beteiligten geschlossenen Konzessionsvertrag ergebe. Das Herausgabeverlangen könne auch nicht auf eine entsprechende Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften gestützt werden. Schließlich folge ein solcher Eigentumsübertragungsanspruch auch nicht aus dem Berliner Straßengesetz. Die hiergegen vom Land Berlin erhobenen Einwände haben nach Auffassung des 11. Senats eine Zulassung der Berufung nicht gerechtfertigt. - Quelle: OVG BB -

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