Entwürfe für zukünftige Eigenkapitalverzinsung für Strom- und Gasnetze veröffentlicht
14.07.2021 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat nunmehr ihre Entwürfe der Festlegungen der zukünftigen Eigenkapitalzinssätze für die Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber in der 4. Regulierungsperiode veröffentlicht. Sie hat dabei einheitlich für Strom- und Gasnetzbetreiber einen Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen von mindestens 4,59 Prozent vor Körperschaftsteuer ermittelt. Dieser Eigenkapitalzinssatz ergibt sich laut BNetzA aus dem 10-Jahresdurchschnitt des risikolosen Zinssatzes zuzüglich eines angemessenen Wagniszuschlags. Für Altanlagen wurde ein Zinssatz von mindestens 3,03 Prozent vor Körperschaftsteuer ermittelt. Die Regulierungsbehörde startet damit die Konsultation, die am 25.08.2021 endet. Eine endgültige Entscheidung soll im Herbst 2021 ergehen. Die Vorschläge deuten auf eine deutliche Senkung der Zinsen hin, die viele Netzbetreiber als zu niedrig kritisieren. Sie weisen darauf hin, dass bis 2030 mehr als 100 Milliarden Euro allein in die Stromnetze an Land investiert werden müssen. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert, die Netzregulierung investitionsfreundlich auszugestalten. Das sei mit den angedachten Zinssätzen kaum möglich. Die BNetzA berücksichtige insbesondere nicht, dass infolge der Finanzmarktkrise die von den Investoren erwartete Marktrisikoprämie deutlich gestiegen sei. Die notwendigen Netz-Investitionen müssen für Investoren und Kapitalgeber attraktiv bleiben. Unzureichende Investitionsbedingungen für den Netzaus- und Umbau würden die Energiewende dagegen gefährden. Neben den Transportleitungen bestehe auch erheblicher Um- und Ausbaubedarf bei den Verteilnetzen. Die BNetzA verteidigt ihren Vorschlag: Sie halte grundsätzlich an den bewährten Methoden fest und stelle eine im allgemeinen Umfeld angemessene Verzinsung sicher. Die gesunkenen Zinssätze spiegelten das geringere Zinsniveau an den Kapitalmärkten wider. Die genaue Höhe der Zinssätze sei noch offen, Investitionen in die Netze sollten aber dauerhaft attraktiv bleiben. Sie habe daher die Zusage gemacht, dass der Zinssatz bei einer Änderung des Zinsumfeldes während der Regulierungsperiode angepasst werden könne. Diese Zusage halte sie aufrecht. Derzeit seien aber am Kapitalmarkt keine Anzeichen erkennbar, dass sich hier relevante Änderungen ergäben. Zur Ermittlung des Wagniszuschlags hatte die BNetzA Gutachten in Auftrag gegeben. Hierin sei eine mögliche Verzerrung aufgrund von Laufzeit- und Liquiditätseffekten im Wagniszuschlag im Vergleich zum risikolosen Zinssatz identifiziert worden, die gegebenenfalls für eine Erhöhung des Wagniszuschlags sprechen könnte. Sie habe sich daher entschlossen, in der Konsultation weitere Erkenntnisse zur Bestimmung des Wagniszuschlags zu gewinnen. Derzeit betragen die Zinssätze 6,91 Prozent vor Körperschaftsteuer für Neuanlagen und 5,12 Prozent vor Körperschaftsteuer für Altanlagen. Die neuen Zinssätze gelten ab der vierten Regulierungsperiode. Diese beginnt für die Gasnetzbetreiber im Jahr 2023, für die Stromnetzbetreiber im Jahr 2024. - MS -