Europäisches Parlament verabschiedet Verordnung zum Energiehandel
14.9.2011 Das Europäische Parlament hat der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiemarktes (REMIT) zugestimmt. REMIT erfüllt zwei wichtige Funktionen. Zum einen wird mit dem Verbot von Marktmissbrauch eine wichtige Regelungslücke bei der Beaufsichtigung der Energiemärkte geschlossen. »Die an die Marktmissbrauchsrichtlinie angelehnten und zugleich an die speziellen Anforderungen des Energiemarktes angepassten Regelungen sind ein wichtiges Instrument, die Integrität der Energiemärkte zu sichern«, erklärt Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des VKU. Zum anderen werde die Verordnung dazu beitragen, die notwendige Transparenz im Energiegroßhandel zu stärken. So berücksichtigt REMIT bei den Datenmeldeverpflichtungen weitgehend die unterschiedlichen Unternehmensgrößen.
Die Einführung der de-Minimis-Regelung stellt sicher, dass kommunale Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich am Markt agieren können, so dass sie auch in Zukunft ihren Kunden attraktive Energieprodukte anbieten können und nicht fürchten müssen, aus dem Markt gedrängt zu werden. Bei den
nun anstehenden Beratungen der Europäischen Kommission zur Ausgestaltung der Durchführungsakte muss nach Auffassung des VKU jedoch darauf geachtet werden, bereits bestehende Infrastrukturen für die Datenmeldungen zu nutzen und Doppelabfragen zu vermeiden. Nur so könnten Kostenbelastungen bei den Unternehmen verhindert und gleichzeitig ein großer Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet werden. Die verabschiedete Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiemarktes trägt auch Implikationen für die im Oktober von der Europäischen Kommission geplante Novelle der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID) in sich.
»Gerade im Hinblick auf die kommenden Verhandlungen zur Finanzmarktrichtlinie muss in Anlehnung an das Vorgehen bei REMIT darauf geachtet werden, dass kleinen und mittelgroßen Energieversorgern keine unverhältnismäßig großen Hürden auferlegt werden.
Anforderungen hinsichtlich Liquidität, Eigenmittelunterlegung der Handelstätigkeit und Transparenz sollten im Verhältnis zu den tatsächlichen Handelsaktivitäten der Unternehmen stehen«, so Reck. »Das Europäische Parlament hat bei REMIT bewiesen, dass eine Regulierung mit Augenmaß möglich ist. Diesem Vorbild sollten die Vorschriften zur Finanzmarktregulierung folgen.«
- vku -