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ELENA-Verfahren wird eingestellt

28.9.2011 Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat Ende September die Einstellung des Verfahrens über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) beschlossen.

Das bereits 2009 in Kraft getretene ELENA-Gesetz verpflichtet alle Arbeitgeber seit Anfang 2010 die Entgeltdaten ihrer Mitarbeiter an eine Zentrale Speicherstelle zu melden. Die dahin übermittelten Daten sollten ab 2012 durch dafür zugelassene Behörden abgerufen werden können. Ein Sprecher der FDP-Fraktion begründete die Abschaffung von ELENA mit dem Hinweis auf die unzureichende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Mit dieser Signatur sollten die Beschäftigten der Verwendung ihrer Daten im ELENA-Verfahren zustimmen. Der Sprecher verwies außerdem auf die Einschätzung des Normenkontrollrates (NKR), nach der die Kosten des elektronischen Zertifikats nicht 10 Euro (bezogen auf 3 Jahre), sondern 25 Euro betragen würden. Es sei daher zu erwarten, dass die Kosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung in keinem Verhältnis zu den erwarteten Einsparungen stehen würden. Daher sollten das ELENA-Verfahren eingestellt und alle bereits erhobenen Daten sicher gelöscht werden.

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