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Künstliche Intelligenz im Netzbereich

27.04.2021 Aufbauend auf der Strategie der Bundesregierung zur Künstlichen Intelligenz (KI), die im Dezember 2020 fortgeschrieben wurde, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Konsultation zum Einsatz und zu den Perspektiven der KI im Netzbereich gestartet. Im Jahr 2018 hatte die Bundesregierung die Nationale Strategie zur Künstlichen Intelligenz in Deutschland vorgelegt. Ziel war es, die Forschung und Entwicklung im Bereich KI in Deutschland zu fördern. Es wurden Zentren zur Vernetzung initiiert, über 100 neue Professuren gefördert und Programme zur Existenzgründung aufgelegt und zusätzliche Mittel im Bereich Wagniskapital und Venture Debt bereitgestellt. Im Dezember 2020 wurde die KI-Strategie der Bundesregierung fortgeschrieben. Der Fokus liegt nun auf der Ausbildung von Fachkräften, der internationalen Ausrichtung der Forschungsaktivitäten so - wie der zivilgesellschaftlichen Vernetzung. Nun hat die BNetzA eine Konsultation zu Künstlicher Intelligenz im Netzbereich gestartet. Ziel ist dabei, die Entwicklungsmöglichkeiten, die Forschungsschwerpunkte sowie die Anwendungsbereiche abzufragen. Angefragt sind hier Netzbetreiber für Strom und Gas aber auch die Sektoren Telekommunikation, Post und Eisenbahn. Letztlich sollen diese Erkenntnisse in die Weiterentwicklung des Ordnungsrahmens auf EU-Ebene eingespeist werden, um die technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Sicherheitsanforderungen ausschöpfen zu können. Der Bereich Künstliche Intelligenz erfährt seit einigen Jahren deutliche technologische Fortschritte. KI wird von vielen als Schlüsseltechnologie und Treiber der Digitalisierung angesehen. Ihr Einsatz in Wirtschaft und Gesellschaft ist schon heute in einigen Bereichen Realität. Zugleich birgt KI Potenzial für zusätzliches Wirtschaftswachstum und Produktivitätszuwächse. Digitalisierte Prozesse und künstliche Intelligenz können es nach Auffassung der Agentur Unternehmen ermöglichen, kosteneffizient Wachstumsziele zu erreichen. Um auch sektorspezifische Fragen berücksichtigen zu können, wenn KI in netzgebundenen Infrastrukturen eingesetzt wird, sollen die Marktakteure in die Diskussion über die derzeitige und zukünftige Nutzung von KI-Anwendungen eingebunden werden. Die aus den eingereichten Beiträgen gewonnenen Erkenntnisse sollen in einem Workshop diskutiert werden. Der für April 2021 zu erwartende Legislativvorschlag der EU-Kommission zum zukünftigen KI-Rechtsrahmen soll ebenfalls Thema des Workshops sein. Die Konsultation der BNetzA richtet sich an Verbände, Konzerne und Unternehmen, auch Eingaben von kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) sind ausdrücklich erwünscht. Gefragt sind alle Akteure aus den Netzsektoren Telekommunikation, Energie, Post und Eisenbahnen. Ein Fragebogen zur Abgabe von Beiträgen zur Konsultation steht bis zum 19.05.2021 auf den Internetseiten der BNetzA zur Verfügung. - Quelle: BNetzA -

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