EU-Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
26.11.2021 Der Bundesrat hat die Pläne für ein einheitliches EU-Regelwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung diskutiert. Das Aktionspaket enthält insbesondere einen Verordnungsvorschlag der EU-Kommission, der verhindern soll, dass Straftäter Finanzsysteme nutzen. Die Pläne dienen der Umsetzung des 2020 vorgestellten Aktionsplans der EU-Kommission für eine einheitliche Politik der Union zur Abwehr solcher Vorhaben. Neben einer wirksamen Anwendung der bereits vorhandenen Instrumente ist insbesondere die Schaffung eines einheitlichen EU-Regelwerks, die Einführung einer auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht und die Errichtung eines Unterstützungs- und Kooperationsmechanismus für die zentralen Meldestellen vorgesehen Es sieht neben dem Verordnungsvorschlag zum Schutz des Finanzsystems auch einen Richtlinienvorschlag über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zu diesem Zweck vor, einen Verordnungsvorschlag für eine neue EU-Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (»AMLA«) und den Vorschlag zur Neufassung der Verordnung (EU) Nr. 2015/847 zur Erweiterung der Bestimmungen über die Rückverfolgbarkeit auf Kryptowerte. Alle Regeln, die für den privaten Sektor gelten, sollen in eine Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung überführt werden, während die Organisation des institutionellen Systems auf nationaler Ebene der Richtlinie überlassen bleibt. Damit soll dem Bedürfnis der Mitgliedstaaten nach Flexibilität in diesem Bereich entsprochen werden. Das Paket enthält auch inhaltliche Änderungen, die zu einem höheren Grad an Harmonisierung und Konvergenz bei der Anwendung der Regeln in der EU führen sollen. Es erweitert die Liste der Verpflichteten unter anderem um Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, aber auch andere Sektoren wie Crowdfunding-Plattformen und Migrationsanbieter. Außerdem stellt es die Anforderungen in Bezug auf interne Richtlinien, Kontrollen und Verfahren klar. Darüber hinaus sieht der Verordnungsvorschlag eine europaweite Bargeldobergrenze im Handel und bei Dienstleistungen von 10.000 EUR vor. - BR -