EU-Kommission unterzieht Verpflichtungsangebote der Deutschen Bahn zum Bahnstrompreissystem in Deutschland einem Markttest
Die Europäische Kommission fordert betroffene Marktteilnehmer auf, zu den Verpflichtungen Stellung zu nehmen, die die Deutsche Bahn (DB) im Hinblick auf ihr Bahnstrompreissystem in Deutschland angeboten hat. Als Bahnstrom wird der Strom mit einer Frequenz von 16,7 Hertz bezeichnet, der zum Antrieb von Lokomotiven in Deutschland verwendet wird und ein unentbehrliches Vorleistungsprodukt für Eisenbahnverkehrsunternehmen darstellt. Die DB Energie ist derzeit der einzige Bahnstromanbieter in Deutschland und hat somit eine beherrschende Stellung auf diesem Markt inne. Die DB Energie vertreibt den Bahnstrom derzeit im Rahmen eines Vollversorgungsangebots, bei dem die Eisenbahnverkehrsunternehmen einen Preis zahlen, der sowohl ihren Bahnstromverbrauch als auch ihre Nutzung des von der DB Energie verwalteten Bahnstromnetzes abdeckt. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, in dem festgestellt wurde, dass das Bahnstromnetz der Regulierung durch die Bundesnetzagentur unterliegt, wird die DB Energie ihr Bahnstrompreissystem ändern und das - gesetzlich geregelte - Netzentgelt und den Strompreis separat berechnen. Dies dürfte es anderen Stromanbietern ermöglichen, Eisenbahnverkehrsunternehmen ebenfalls mit Bahnstrom zu versorgen und somit mit der DB Energie zu konkurrieren.
Die DB Energie, die DB-Tochtergesellschaft, die Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Bahnstrom versorgt, ist der einzige Bahnstromanbieter in Deutschland. Die Kommission hat Bedenken, dass das Bahnstrompreissystem der DB Energie und insbesondere die Rabatte, die nur die Eisenbahnverkehrsunternehmen des DB-Konzerns vollständig in Anspruch nehmen können, möglicherweise die Entwicklung des Wettbewerbs auf den Märkten für den Schienengüterverkehr und den Schienenpersonenfernverkehr behindert und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnten. Um diese Bedenken auszuräumen, hat die DB angeboten, ein neues Bahnstrompreissystem einzuführen, das gleichermaßen für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen gelten und andere Stromanbieter in die Lage versetzen soll, Eisenbahnverkehrsunternehmen direkt mit Bahnstrom zu beliefern. Wenn der Markttest bestätigt, dass die wettbewerbsrechtlichen Bedenken durch die angebotenen Verpflichtungen ausgeräumt werden, kann die Kommission diese Verpflichtungen für die DB für bindend erklären. Die DB hat folgende Verpflichtungen angeboten, um die Bedenken der Kommission auszuräumen:
- Die DB Energie wird ein neues Bahnstrompreissystem mit separaten Preisen für den Stromverbrauch und für den Zugang zum Bahnstromnetz einführen. Das Netzentgelt muss zunächst von der deutschen Regulierungsbehörde, der Bundesnetzagentur, genehmigt werden.
- Die DB Energie wird einen einheitlichen Strompreis, ohne Mengen- oder Laufzeitrabatte, berechnen.
- Die DB Energie wird Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nicht zum DB-Konzern gehören, rückwirkend durch eine Einmalzahlung 4% des Betrags ihrer letzten jährlichen Bahnstromrechnung erstatten.
- Die DB wird der Kommission die erforderlichen Daten vorlegen, anhand deren diese beurteilen kann, ob die von der DB nach dem neuen Preissystem verlangten Preise zu einer Margenbeschneidung führen würden.
Die Verpflichtungen sollen ab 2014 für einen Zeitraum von fünf Jahren gelten. Betroffene Marktteilnehmer können innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Verpflichtungsangebote dazu Stellung nehmen.
- EU-Kommission -