EU-Kommission legt neue schwarze Liste vor zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
20.02.2019 Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung hat die EU-Kommission eine neue Liste mit 23 Risikodrittländern vorgelegt. Banken und andere unter die europäischen Geldwäscheregeln fallende Finanzinstitute obliegen bei Geschäften unter Beteiligung dieser Drittländer verstärkten Kontrollen. Grundlage ist die 5. Geldwäscherichtlinie (EU - 2015/849), die am 09.07.2018 in Kraft getreten ist.
Laut Kommission finden sich auf der Liste unter anderem Saudi-Arabien, Pakistan, Iran, Irak, Tunesien sowie Panama und die Bahamas. Einige Länder auf der neuen Liste sind bereits auf der derzeit geltenden Liste der EU aufgeführt, die insgesamt 16 Länder umfasste. Die Liste soll zum Schutz des Finanzsystems der EU durch eine bessere Prävention der von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ausgehenden Risiken beitragen. »Wir müssen sicherstellen, dass schmutziges Geld aus anderen Ländern nicht in unser Finanzsystem gelangt«, sagte EU-Justizkommissarin Vˇera Jourová.
Durch die 5. Geldwäscherichtlinie wurden die Kriterien für die Ermittlung von Drittländern mit hohem Risiko unter anderem um das Kriterium der Verfügbarkeit von Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften und Rechtsvereinbarungen erweitert. Dies soll ein besseres Vorgehen gegen Risiken ermöglichen, die von Brief kastenfirmen und undurchsichtigen Strukturen ausgehen, mittels derer Kriminelle und Terroristen verbergen können (und sich für Zwecke der Steuerhinterziehung verschleiern lässt), wer die wahren Empfänger einer gegebenen Zahlung sind. Die Kommission hat eine eigene Methodik zur Ermittlung von Ländern mit hohem Risiko entwickelt. Diese basiert auf den von der eingesetzten Arbeitsgruppe Financial Action Task Force (FATF) übermittelten Erkenntnissen, ihrem eigenen Fachwissen und anderen Quellen (beispielsweise Europol) und ermöglicht somit ein ehrgeizigeres Vorgehen im Hinblick auf die Ermittlung von Ländern, in denen Mängel bestehen, welche Risiken für das Finanzsystem der EU bergen.
Die Kommission appellierte an die aufgelisteten Länder, diese Mängel rasch zu beheben. Dabei sei man bereit, mit diesen Ländern eng zusammenzuarbeiten, um diese Mängel im gemeinsamen Interesse abzustellen, so die EU-Behörde weiter. Die Kommission hat die Liste in Form einer delegierten Verordnung angenommen. Das Europäische Parlament und der Rat haben jetzt einen Monat Zeit, um die Verordnung zu genehmigen.
- Quelle: EU-Kommission -