Neue BaFin-Regelungen zu kommunalen Ausfallbürgschaften
22.02.2019 Kommunalen Ausfallbürgschaften kommt eine hohe Bedeutung bei der Finanzierung kommunaler Unternehmen zu. Die Bankenaufsicht plant jedoch eine Änderung beim Umgang mit staatlichen Garantien. Dies wirkt sich negativ auf die Darlehenskonditionen aus. Der VKU und der Verband öffentlicher Banken (VÖB) fordern daher, die bisherige Praxis beizubehalten.
Der Verband öffentlicher Banken hat den VKU Ende des Jahres 2018 darüber informiert, dass die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beabsichtigt, den bankenregulatorischen Umgang mit Garantien - insbesondere Bürgschaften - die u.a. von Kommunen für ihre Beteiligungsunternehmen gegeben werden, auf nationaler Ebene zu ändern. Demnach sollen solche Garantien künftig nur noch unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Kreditvergabe zur Folge haben, dass die Kreditgeber weniger Eigenkapital hinterlegen können. Dies soll nur noch dann möglich sein, wenn sich zwischen der Säumnis des Kreditnehmers und der Möglichkeit der Inanspruchnahme des Bürgen durch den Kreditgeber kein Zeitverzug ergibt.
Im Ergebnis wären in dem Fall nur noch selbstschuldnerische Bürgschaften eigenkapitalersetzend. Aufgrund kommunalrechtlicher Vorgaben dürfen Kommunen jedoch - zumindest in vielen Bundesländern - lediglich sogenannte Ausfallbürgschaften geben, um eine unmittelbare Haftung der Kommune aus den Darlehensverbindlichkeiten der Beteiligungen zu vermeiden. In diesen Fällen wäre es den Kreditgebern dann nicht mehr möglich, weniger Eigenkapital für die Kreditvergabe zu hinterlegen.
Sollte die dargestellte Änderung des regulatorischen Rahmens so umgesetzt werden, würde dies mittelbar zu schlechteren Kreditkonditionen für die Beteiligungen führen, die den Kredit aufnehmen. Die Banken würden die höheren Kosten aus der Eigenkapitalhinterlegung zwangsläufig an ihre Kunden weitergeben.
Trotz des derzeit niedrigen Zinsniveaus und den beihilferechtlich begründeten komplexen Rahmenbedingungen für Kommunalbürgschaften kommt diesen nach wie vor eine große, praktische Bedeutung zu. Diese wird zudem steigen, wenn sich das Zinsniveau wieder ändert. Aus diesem Grund haben VKU und VÖB entschieden, sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen die geplante Änderung beim Umgang mit Kommunalbürgschaften zu wenden. Die Verbände kritisieren insbesondere den Umstand, dass die Änderung auf nationaler Ebene nach den europarechtlichen Vorgaben nicht notwendig erscheint.
Es bleibt nun abzuwarten, wie sich die Finanzaufsicht zur Thematik äußern wird.
- VKU -