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EU-Kommission genehmigt Übernahme der Energiesparten von Alstom durch General Electric unter Auflagen

08.09.2015 Nach einer eingehenden Prüfung hat die EU-Kommission die Übernahme der Energiesparten von Alstom durch General Electric (GE) genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass Kernelemente der Hochleistungs-Gasturbinen-Sparte von Alstom an das italienische Unternehmen Ansaldo veräußert werden.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: »Die Veräußerung der Alstom Schlüsseltechnologie zur Herstellung von Hochleistungs-Gasturbinen an Ansaldo sorgt dafür, dass Unternehmen und Verbraucher in Europa weiterhin von dieser innovativen Technologie und dem Know-how profitieren können.« Hochleistungs-Gasturbinen kommen in erster Linie in Gaskraftwerken zum Einsatz. Die Kommission hatte Bedenken, dass durch den Zusammenschluss einer der wichtigsten weltweiten Konkurrenten von GE auf dem Markt für Hochleistungs-Gasturbinen wegfallen würde. GE ist der weltweit größte Hersteller von Hochleistungs-Gasturbinen, Alstom der dritt- oder viertgrößte. Der Zusammenschluss hätte ein geringeres Maß an Innovationen und höhere Preise auf dem Markt für diese Technologie, ohne die die Klimaschutzziele kaum erreicht werden können, bewirkt. Die von GE angebotenen Verpflichtungen räumen diese Bedenken aus.

Keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken seitens der Kommission bestehen für die anderen von dem Vorhaben betroffenen Bereiche, und zwar Stromerzeugung aus Wärmekraft (ausgenommen Gas), Energieübertragung und erneuerbare Energien. Die Tätigkeiten der beiden Unternehmen würden sich hier nicht überschneiden, sondern ergänzen. Vestager betonte sowohl während der Untersuchung als auch bei der Ausarbeitung geeigneter Abhilfemaßnahmen sehr eng und erfolgreich mit der Wettbewerbsabteilung des US Justizministeriums zusammengearbeitet zu haben. Die Übernahme zeige, dass Europa wirtschaftsoffen handle und dass Technologie aus Europa Potenzial habe und Investitionen aus dem Ausland anziehen könne.

- ba -

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