EU-Kommission genehmigt tschechische Förderregelung (420 Mio. €) für Kraft-Wärme-Kopplung
Staatliche Beihilfen
07.03.2017 Die Europäische Kommission hat eine tschechische Regelung zur Förderung der Stromerzeugung in hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gemäß den Vorschriften für staatliche Beihilfen genehmigt. Sie kam zu dem Schluss, dass die Maßnahme die energie- und klimapolitischen Ziele der EU unterstützt, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verzerren.
Die Tschechische Republik hat die Förderregelung im November 2016 bei der Kommission angemeldet. In ihrem Rahmen ist eine Förderung der Stromproduktion in hoch effizienten Kraft- Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) möglich, die zwischen Januar 2016 und Dezember 2020 in Betrieb genommen wurden. Für die Regelung stehen insgesamt 420 Mio. € zur Verfügung, die durch eine zusätzliche Abgabe der Stromkunden und Beiträge aus dem tschechischen Staatshaushalt finanziert werden.
Betreiber von KWK-Anlagen werden zusätzlich zum Marktpreis für Strom einen festen Zuschlag erhalten. Dieser wird auf der Grundlage der wichtigsten Kostenelemente jährlich angepasst, um sicherzustellen, dass die für den Staat anfallenden Kosten so gering wie möglich sind.
Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung erhöht die Energieeffizienz und verringert die CO2-Emissionen und dient so dem Umweltschutz. Die Leitlinien der Kommission für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2014 gestatten es den Mitgliedstaaten, unter bestimmten Umständen Beihilfen für die Stromproduktion in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu gewähren.
Die Kommission erkannte an, dass die Regelung Tschechien hilft, seine Ziele für 2020 im Bereich Umwelt und Klimaschutz - im Einklang mit den Zielen der EU - ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen zu erreichen, da die Regelung einer ganzen Reihe von Marktteilnehmern zu Gute kommt.
- kom -