Erdgasbinnenmarkt: Kommission verklagt Polen wegen regulierter Gaspreise für Unternehmenskunden
Die Europäische Kommission hat entschieden, gegen Polen wegen der Nichteinhaltung von EU-Vorschriften für den Energiebinnenmarkt ein Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union einzuleiten. Nach der Gasrichtlinie (2009/73/EG) sollten in erster Linie Angebot und Nachfrage die Preise bestimmen. Die Richtlinie 2009/73/EG bietet den Verbrauchern die Möglichkeit, ihren Anbieter frei zu wählen. Wie die Staats- und Regierungschefs im Rahmen des Europäischen Rates im Mai 2013 bestätigten, soll bis 2014 ein echter europäischer Energiebinnenmarkt geschaffen werden. So wird angestrebt, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und den Verbrauchern eine größere Auswahl und bestmögliche Dienstleistungen zu garantieren. Nach EU-Recht dürfen regulierte Preise bei der Preisfestsetzung nicht die Regel sein, sondern nur in Ausnahmefällen angewandt werden.
Nach Pressemitteilung der Kommission entsprechen die polnischen Rechtsvorschriften in einigen wichtigen Punkten nicht dem EU-Recht. So sehen diese z.B. keine Befristung für die Anwendung regulierter Preise vor. Zudem gelte das polnische System für alle Nicht-Haushaltskunden, unabhängig von ihrer Größe und Situation. Die staatlich festgesetzten Tarife für Endkunden, bei denen es sich nicht um Haushalte handelt, stünden dem Markteintritt neuer Anbieter im Wege und verhindern, dass die polnischen Verbraucher in vollem Umfang von den Vorteilen des Binnenmarktes profitieren können.
Die Kommission hat bereits im Juni 2009 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Trotz eines intensiven Austauschs mit den polnischen Behörden im Laufe des Verfahrens hat Polen sein Preisregulierungssystem bisher nicht mit dem EU-Recht in Einklang gebracht. Nach Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes dürfen regulierte Preise nur angewandt werden, wenn sie dem allgemeinen wirtschaftlichen Interesse dienen sowie verhältnismäßig, klar definiert, transparent, diskriminierungsfrei und über prüfbar sind (EuGH, Urteil vom 20.4.2010 - C-265/08 - Federutility und EuGH, Urteil vom 21.12.2011 - C-242/10 - ENEL).
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