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Entgeltbescheinigungsverordnung tritt am 1.7.2013 in Kraft

Ab dem 1. Juli 2013 werden die Inhalte für die Entgeltbescheinigung für Arbeitgeber verbindlich. Dann tritt die Entgeltbescheinigungsverordnung in Kraft. Die bisher freiwillig anzuwendende Entgeltbescheinigungsrichtlinie wird damit abgelöst.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Jahr 2009 eine Richtlinie zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung erstellt. Viele, aber nicht alle Arbeitgeber haben diese als Maßstab für die Gestaltung der Bescheinigungen genutzt. Mit der Entgeltbescheinigungsverordnung soll nur eine normierte Entgeltbescheinigung erreicht werden, um sicher zu stellen, dass bundesweit einheitliche Angaben aus der Bescheinigung zur Verfügung stehen (Entgeltbescheinigungsverordnung vom 19.12.2012, BGBl I 2012, S. 2712).

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