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Energieeffizienzrichtlinie: Letzte Mahnung an Deutschland wegen mangelnder Umsetzung, Klage gegen Griechenland

18.06.2015 Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, für die vollständige Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie zu sorgen. Um dieser Pflicht nachzukommen, hat Deutschland nun zwei Monate Zeit. Danach kann die EU-Kommission beschließen, Deutschland vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen und die Verhängung eines Zwangsgeldes zu beantragen.

Nach der Energieeffizienzrichtlinie müssen die EU-Mitgliedstaaten zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2020 bestimmte Energieeinsparziele erreichen, und zwar entweder durch Energieeffizienzverpflichtungssysteme oder durch andere zielgerichtete politische Maßnahmen im Haushalts-, Gebäude-, Industrie- und Verkehrssektor.

Im Rahmen der Energieeffizienzverpflichtungssysteme müssen Unternehmen Energiesparmaßnahmen auf Ebene der Endkunden einführen, beispielsweise Beratung über bessere Isolierung oder Darlehen für den Austausch alter, schlecht isolierender Fenster. Die Frist für die Umsetzung der Verpflichtungen dieser Richtlinie durch die Mitgliedstaaten endete am 5. Juni 2014. Darüber hinaus sieht die Richtlinie u.a. Folgendes vor:

  • Energieaudits für große Firmen (alle vier Jahre),
  • mehr Rechte für die Verbraucher in Bezug auf die Messung und Abrechnung ihres Energieverbrauchs,
  • die jährliche Renovierung von mindestens 3% der Gebäude der Zentralregierung
  • und die Berücksichtigung der Energieeffizienz bei der öffentlichen Beschaffung.

Die Fortschritte bei der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie werden gegenwärtig in allen Mitgliedstaaten überprüft. Insgesamt haben 27 EU-Mitgliedstaaten (alle außer Malta) ein förmliches Aufforderungsschreiben erhalten, weil sie die Richtlinie nicht fristgemäß bis Juni 2014 umgesetzt haben. Bislang hat die EU-Kommission acht mit Gründen versehene Stellungnahmen an die Mitgliedstaaten verschickt, in denen die vollständige Umsetzung noch immer nicht abgeschlossen ist (Österreich, Portugal, Bulgarien, Kroatien, Irland, Rumänien, Lettland und heute Deutschland). Die Kommission wird die Fortschritte bei der Umsetzung auch weiterhin überwachen und bei Versäumnissen in künftigen Vertragsverletzungsrunden gegen die betreffenden Länder vorgehen.

Außerdem hat sie gegen zwei Länder Klage vor dem Gerichtshof erhoben (Ungarn und am 18.06.2015 gegen Griechenland). Im Februar 2015 richtete die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Griechenland, in der sie das Land aufforderte, ihr alle Maßnahmen zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie mitzuteilen. Bislang wurden keine Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht verabschiedet bzw. der Kommission mitgeteilt. Mit ihrer Klage gegen Griechenland beantragt die Kommission die Verhängung eines Zwangsgelds in Höhe von 29.145,60 EUR pro Tag. Bei der Festlegung dieses Zwangsgelds werden Dauer und Schwere des Verstoßes berücksichtigt. Falls die Umsetzung unvollständig bleibt und der Gerichtshof die Ansicht der Kommission bestätigt, müsste das tägliche Zwangsgeld vom Tag des Urteils an oder ab einem vom Gericht festgelegten Datum bis zum vollständigen Abschluss der Umsetzung gezahlt werden. Der Gerichtshof entscheidet über die endgültige Höhe des Zwangsgeldes, kann dabei aber über den von der Kommission vorgeschlagenen Betrag nicht hinausgehen

- ha -

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