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Ab Oktober 2015 gilt neue Kooperationsvereinbarung Gas

30.06.2015 Die Verbände BDEW, VKU und GEODE haben am 30. Juni 2015 eine Änderungsfassung der Kooperationsvereinbarung Gas (KOV VIII) verabschiedet, die zum 1. Oktober 2015 in Kraft treten wird. Auf Grundlage geänderter regulatorischen Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA), europäischer Network Codes sowie Anforderungen der Marktteilnehmer musste die Kooperationsvereinbarung überarbeitet werden.

Wesentliche Änderungen sind die Umsetzung der Festlegung zur Gasbilanzierung (»GaBi Gas 2.0«) und der zählpunktscharfen SLP-Mehr/Mindermengenabrechnung (neue »Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas«). Im Rahmen der KoV VIII wurden die zum 1.10.2015 bzw. vor dem 1.10.2016 in Kraft tretenden Verpflichtungen aufgenommen. Nicht Bestandteil der KoV VIII sind die in der GABi Gas 2.0 enthaltenen Rahmenbedingungen für eine Netzkontenabrechnung auf täglicher Basis ab dem 1.10.2016. Laut Mitteilung des VKU soll die Detaillierung dieser Vorgaben in der KoV IX vorgenommen werden.

Ab dem 1. April 2016 hat die Abrechnung von SLP-Mehr-/Mindermengen zwischen Netzbetreiber und Lieferant ausschließlich lieferstellenscharf auf Basis der darin beschriebenen Prozesse zu erfolgen. Die dafür angepassten EDIFACT- Datenformate wurden am 1.April 2015 veröffentlicht. Zwischen Netzbetreiber und Marktgebietsverantwortlichen erfolgt die Abrechnung von SLP-Mehr-/Mindermengen weiterhin aggregiert. Derzeit findet eine Vielzahl davon abweichender Verfahren Anwendung (Altverfahren). Alle initialen Rechnungen, die ab 1. April 2016 gestellt werden, müssen auf dem neuen zählpunktscharfen Verfahren beruhen. Aus diesem Grund wird die KoV VIII im Hauptteil sowie in den Netzzugangsverträgen jeweils eine Klausel, die bis zum 31. März 2016 gilt und eine Klausel, die erst ab 1. April 2016 automatisch in Kraft tritt, enthalten. Als Hilfestellung zur Einführung der neuen Prozesse wurde verbandsübergreifend, ausgehend von den gängigsten im Markt angewendeten Verfahren, darüber hinaus die »Anwendungshilfe zur Einführung der Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas« erarbeitet und auf der BDEW-Homepage unter Marktprozesse im Überblick veröffentlicht.

Darüber hinaus wurden Anpassungen in den Bereichen Standardlastprofile Gas, L-/H-Gas-Marktraumumstellung, Krisenvorsorge sowie infolge des Network Code zum Kapazitätsmanagement (»Capacity Allocation Mechanisms«) vorgenommen. Kleinere Anpassungen und Konkretisierungen waren u.a. zu den Themen Langfristprognose und Marktgebietsüberlappung notwendig. Von den Änderungen sind u.a. folgende Bereiche betroffen:

  • Wegfall der RLM-Mehr-/Mindermengenabrechnung zwischen Netzbetreiber und Transportkunden und Ausgleich von Brennwertdifferenzen zwischen dem Marktgebietsverantwortlichen und dem Bilanzkreisverantwortlichen
  • Neue Regelungen zur Regelenergiebeschaffung und -bepreisung durch den Marktgebietsverantwortlichen
  • Neue Regelungen zur Bildung des Ausgleichsenergiepreises
  • Neue Regelungen zur Berechnung und Aufteilung der (SLP- und RLM-) Bilanzierungsumlage
  • Einführung eines Netzbetreiber-RLM-Clearings

Aufgrund der Änderungen wird auch eine Anpassung der bestehenden Verträge zum Netzzugang und zur Bilanzierung gegenüber den Transportkunden und den Bilanzkreisverantwortlichen erforderlich. Weitere Informationen sowie der Hauptteil und alle Anlagen der neuen KoV VIII sind auf Internetseiten der Verbände veröffentlicht. Für die leichtere Nachvollziehbarkeit der Änderungen gegenüber der KoV VII stehen dort auch die Änderungsfassungen der verschiedenen Dokumente zur Verfügung. Die Verbände BDEW, VKU und GEODE entwickeln seit 2006 gemeinsam die Kooperationsvereinbarung der Netzbetreiber zum Netzzugang Gas, in der die Einzelheiten ihrer Zusammenarbeit für einen transparenten, diskriminierungsfreien, effizienten und massengeschäftstauglichen Netzzugang geregelt sind und erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen des § 20 Abs. 1 b EnWG und § 8 Abs. 6 GasNZV.

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