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Energiedienstleistungsgesetz in Kraft

Am 12.11.2010 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über End - energieeffizienz und Energiedienstleis - tungen in Kraft getreten. Damit wurde nach Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums die EU-Energiedienstleistungsrichtlinie von Deutschland vollständig umgesetzt.

Das Gesetz soll für die Erreichung des nationalen Energieeinsparrichtwerts sorgen, der für Deutschland vorsieht, dass bis 2017 im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2001 bis 2005 neun Prozent Endenergie eingespart wird. Der Bundesstelle für Energieeffizienz, die im Januar 2009 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingerichtet wurde, kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu. Die Stelle beobachtet den Markt für Energiedienstleistungen und sonstige Energieeffizienzmaßnahmen und unterbreitet Vorschläge zu dessen Förderung. Sie führt zukünftig auch die Anbieterliste, die den Endkunden eine größtmögliche Transparenz über die für sie verfügbaren Angebote ermöglicht.

Wenn es um die Entwicklung und Förderung des Marktes für Energiedienstleistungen und sonstige Energieeffizienzmaßnahmen gehe, seien aber auch die Energieunternehmen in der Verantwortung, stellt das Bundeswirtschaftsministerium klar. Das Gesetz verpflichte sie, ihre Endkunden über die verfügbaren Angebote aufzuklären. Sofern erforderlich, müssten die Unternehmen auch für ein ausreichendes Angebot an so genannten Energieaudits sorgen. Dabei handele es sich um ein systematisches Verfahren zur Ermittlung und Quantifizierung von Möglichkeiten zur Energieeinsparung.

Der öffentlichen Hand komme in puncto Energieeffizienzverbesserung eine Vorbildfunktion zu, so das Ministerium weiter. Daher sehe das Gesetz vor, dass Bund, Länder und Kommunen bei der Nachfrage nach Energiedienstleistungen und sonstigen Energieeffizienzmaßnahmen mit gutem Beispiel vorangehen. Über weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz will die Bundesregierung auch auf Grundlage des Energiekonzeptes entscheiden.

- kfm -

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