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Wasserwirtschaft begrüßt Vorrang des Kartellrechts vor Regulierung

15.12.10 »Es ist ein bedeutendes und wichtiges Signal, dass die Bundesregierung heute der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht klar den Vorzug vor einer Regulierung der Wasserwirtschaft gegeben hat. Eine Regulierung würde den Blick auf rein ökonomische Aspekte verengen und unverzichtbare Aspekte wie Qualität, Umweltschutz und Versorgungssicherheit ausblenden«, sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) anlässlich der vom Bundeskabinett verabschiedeten Stellungnahme zum Bericht der Monopolkommission. Die Monopolkommission hatte Mitte des Jahres ihr Sondergutachten vorgelegt, in dem sie für eine zentrale Regulierung durch die Bundesnetzagentur plädiert. Gegen diese Forderung hatten sich auch die Umweltverbände in Deutschland ausgesprochen.

»Trinkwasser als das Lebensmittel Nummer eins unterliegt zu Recht strengen umwelt- und gesundheitsrechtlichen Anforderungen. Qualität und Versorgungssicherheit müssen bei der Wasserversorgung absoluten Vorrang haben«, betonte Weyand. Hinter dem Lebensmittel Wasser stehe eine Vielzahl von Dienstleistungen, die von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sind. Dies führe zwangsläufig zu regional unterschiedlichen Preisen. Vorschläge, die auf eine Regulierung der Wasserwirtschaft hinauslaufen, würden funktionierende Strukturen angreifen, in deren Rahmen die Branche seit Jahrzehnten eine sichere und qualitativ hochwertige Wasserversorgung zu fairen Preisen gewährleistet.

Die Monopolkommission hatte in ihrem Gutachten auch die Ansicht vertreten, dass Gebühren ebenfalls dem Kartellrecht unterliegen. Eine solche Zuständigkeit der Kartellbehörden ist nach Auffassung des BDEW aber aus rechtlichen und systematischen Gründen nicht gegeben.

Klar sei aber auch, so der BDEW, dass die Verbraucher einen Anspruch auf Transparenz bei den Wasserpreisen hätten. Deshalb fördere der Branchenverband den Dialog mit den Kunden durch das Konzept der Kundenbilanz. »Die Verbraucher können so auf anschauliche Weise nachvollziehen, wie sich bei diesen Unternehmen der Preis für die unterschiedlichen Leistungen zusammensetzt«, so Weyand.

- bdew -

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