Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

EEG-Umlage steigt 2017 auf 6,88 ct/kWh

14.10.2016 Im kommenden Jahr beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten der nach dem EEG vergüteten Stromeinspeisung 6,88 ct/kWh. Für 2016 lag die Umlage bei 6,354 ct/kWh. Die EEG-Umlage wird jährlich zum 15.Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung. Der Anstieg der Umlage für 2017 um 8,3 % lässt sich wie die BNetzA mitteilt insbesondere durch den Zubau Erneuer barer Energien und den weiteren Rückgang der Großhandelsstrompreise erklären.

Insgesamt prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2017 einen Gesamtvergütungsanspruch von Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Höhe von 29,5Mrd. Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 4,7Mrd. Euro für den erneuerbaren Strom gegenüber. Für den Fall unerwartet hoher Vergütungszahlungen aufgrund nicht vorhersehbarer Effekte (z.B. aufgrund eines besonders sonnenreichen Jahres) und der natürlichen Saisonalität des Kontostandverlaufs enthält die EEG-Umlage auch im kommenden Jahr eine Liquiditätsreserve als Absicherung. Im Vergleich zum Vorjahr wurde sie durch die Übertragungsnetzbetreiber von 10% auf 6% abgesenkt, was den anhaltend hohen Kontoständen der letzten Jahre angemessen Rechnung tragen soll. Danach ergibt sich für 2017 ein Umlagebetrag von 23,98 Mrd. Euro (Vergütung an Anlagebetreiber abzüglich Gegenwert durch Börsenerlöse sowie Berücksichtigung EEG-Kontostand und Liquiditätsreserve).

Für das Jahr 2017 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem weiteren Zubau von Erneuerbaren Anlagen in Höhe von 5.300 MW. Dadurch steigt die erwartete Erzeugungsmenge aus Erneuerbaren Energien auf 187 TWh, was damit bereits über einem Drittel der für 2017 erwarteten deutschen Stromnachfrage entspricht. Die BNetzA weist darauf hin, dass der Zubau der erneuerbaren Stromerzeugung in der Tendenz mit fallenden Großhandelsstrompreisen einhergeht. Diese Preissenkung reduziere die Erlöse aus der Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber und die Direktvermarkter für den Erneuerbaren Strom. Dies wirke sich steigernd auf die EEG-Umlage aus. Gleichzeitig würden aber die Beschaffungskosten für Stromanbieter sinken. So entwickelte sich nach Angaben der BNetzA der durchschnittliche Strompreis für Haushaltskunden seit 2013 relativ stabil. Er betrug laut Erhebungen der BNetzA 2013 noch 29,24 ct/kWh und liegt 2016 nur 2% höher bei 29,80 ct/kWh (2014: 29,53 ct/kWh, 2015: 29,11 ct/kWh).

Hinsichtlich der aktuellen Strompreis- Debatte betont der BDEW, dass der alleinige Blick auf Beschaffungskosten und EEG-Umlage zu kurz greife. Neben den Kosten für den Stromeinkauf beeinflussen die weiterhin sehr hohen staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen sowie die Netzentgelte die Höhe des Strompreises. Die Energievertriebe könnten mittlerweile nur noch 21,4 Prozent des Strompreises direkt beeinflussen.

Ebenso wie der BDEW sieht der VKU, dass sich die Kosten für die Umsetzung der Energiewende nicht mehr nur in der gestiegenen EEG-Umlage bemerkbar machten, sondern immer stärker durch die Steigerung der Netzentgelte. Ursache für die aktuellen Entgelt-Erhöhungen seien insbesondere die immer häufiger notwendigen Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen. Der VKU führt hier Kosten vor allem auch durch die Abregelung von Kraftwerken aufgrund fehlenden Netzausbaus auf der Übertragungsnetzebene an. Fehlen die Transportkapazitäten, müssten Erneuerbare-Energien-Anlagen abgeregelt werden, was kostspielige Entschädigungszahlungen nach sich ziehe. Gleichzeitig sei es jenseits des Engpasses notwendig Kraftwerke hochzufahren, was wiederum Kosten verursache. Diese Eingriffe seien in den letzten Jahren deutlich gestiegen, weil der Ausbau der großen Stromtrassen durch die Übertragungsnetzbetreiber nicht vorankomme. Für den Erhalt der Netzstabilität führen beide Verbände etwa eine Milliarde Euro an Aufwände der Übertragungsnetzbetreiber für 2015 an, die nur zeitversetzt auf die Verbraucher umgelegt werden. Die gestiegenen Kosten auf der Übertragungsnetzebene seien der Hauptgrund für die Netzentgelterhöhungen in den nachgelagerten Verteilernetzen.

- fb -

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche