BNetzA veröffentlicht Eigenkapitalzinssatz für Strom- und Gasnetzbetreiber
12.10.2016 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Eigenkapitalzinssatz für Strom- und Gasnetzbetreiber von 6,91 Prozent für Neuanlagen bekannt gegeben. Für Altanlagen wurde ein Zinssatz von 5,12 Prozent ermittelt. Derzeit betragen die Zinssätze 9,05 Prozent für Neuanlagen und 7,14 Prozent für Altanlagen.
Die Absenkung der Zinssätze entspricht dem Prozentsatz wie ihn die BNetzA bereits in ihrem Entwurf vom 06.07.2016 vorgesehen hatte. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte hingegen eine weitere deutliche Absenkung angesichts der anhaltend niedrigen Zinsen und des vergleichsweise risikoarmen Netzbetriebes (Meldung vom 09.08.2016). Hinsichtlich der Energiewende erklärt Jochen Homann, Präsident der BNetzA, dass die Zinssätze gewährleisten würden, dass die Netzbetreiber die großen Investitionen stemmen könnten. Ferner weist er auf die gesetzlichen Grundlagen hin: »Sollte sich der Kapitalmarkt wider Erwarten drehen und ein Zinsanstieg Investitionen in erheblichem Maße und flächendeckend erschweren, kann die Behörde nachsteuern und die Festlegung anpassen«.
Der Eigenkapitalzinssatz, der ein Zinssatz vor Körperschaftsteuer ist, ergibt sich aus einem Basiszinssatz, der sich am 10-Jahresdurchschnitt risikoloser Kapitalanlagen orientiert, zuzüglich eines angemessenen Wagniszuschlags, der das unternehmerische Risiko abbildet. Der Basiszinssatz wurde von der BNetzA von 3,8 Prozent auf 2,49 Prozent abgesenkt, der Wagniszuschlag auf 3,15 Prozent festgelegt. Ein Vergleich mit jüngeren Entscheidungen europäischer Regulierungsbehörden zeige, dass die ermittelte Bandbreite für den Eigenkapitalzinssatz dem internationalen Niveau entspreche, so die BNetzA.
Die neuen Zinssätze gelten ab der nächsten Regulierungsperiode. Diese beginnt für die Gasnetzbetreiber im Jahr 2018, für die Stromnetzbetreiber im Jahr 2019. Die Eigenkapitalrendite bleibt über die gesamte Regulierungsperiode von fünf Jahren konstant. Die Festlegung zu den Eigenkapitalrenditen für Strom- und Gasnetzbetreiber für die nächste Regulierungsperiode ist auf den Internetseiten der BNetzA unter www.bundesnetzagentur.de/EKzins veröffentlicht.
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