Schlussfolgerungen des Rates zur nachhaltigen Wasserwirtschaft
Rat der Europäischen Union:
17.10.2016 EU-Umweltminister haben sich in Brüssel auf ein gemeinsames Positionspapier zur nachhaltigen Wasserwirtschaft verständigt. Darin wird hervorgehoben, dass die Gewässer der Europäischen Union unter Druck stehen, unter anderem durch Wasserverschmutzung, die steigende Nachfrage nach Wasser sowie das Tempo und die Intensität der Auswirkungen von Landnutzungs- und Klimaänderungen, die Sicherheit der Wasserversorgung beeinträchtigen und die negativen Auswirkungen von Dürre und Wasserknappheit - insbesondere im Mittelmeergebiet, aber zunehmend auch in anderen Gebieten der EU - verschärfen. Zudem können Klimaänderungen und die Auswirkungen häufigerer heftiger Regenfälle sowie intensivere Landnutzung Sturz fluten verursachen und verändern das Auftreten von Überschwemmungen in ganz Europa.
Der Rat weist darauf hin, dass viele Flusseinzugsgebiete in der EU sich zwar über zwei oder mehr Mitgliedstaaten erstrecken, die Regionen der EU jedoch durch unterschiedliche physisch-geografische, ökologische und klimatische Bedingungen gekennzeichnet sind, die sämtliche Aspekte der Gesellschaft und der Wirtschaft, einschließlich der Wasserwirtschaft, beeinflussen. In den Schlussfolgerungen wird daher unterstrichen, dass Flexibilität in Bezug auf die zu ergreifenden Maßnahmen erforderlich ist, um die Ziele der Wasserpolitik der EU zu erreichen. Die Mitgliedstaaten sollten auf spezifische Bedürfnisse und Gegebenheiten ausgerichtete Maßnahmen ergreifen, da einheitliche Lösungen für alle nicht zweckmäßig sind, wobei jedoch die Rechtsvorschriften der EU einzuhalten sind.
Ferner hebt der Rat hervor, wie wichtig ein nachhaltiger Verbrauch und eine nachhaltige Produktion sowie die Kreislaufwirtschaft als Mittel zur Verwirklichung einer nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, einschließlich Wasser und der Ressourcen in Abwasser, sind.
Der Rat ruft die Mitgliedstaaten auf, gegebenenfalls Maßnahmen zur Förderung einer effizienten Nutzung von Wasser in allen relevanten Wirtschaftssektoren zu ergreifen, unter anderem durch Folgendes:
- Schaffung angemessener Anreize für eine effiziente Nutzung der Wasserressourcen über die Gestaltung der Wasserpreise,
- Investitionen in die Verringerung von Wasserverlusten und Leckagen,
- Förderung innovativer Technologien und Verfahren zur Ermöglichung einer nachhaltigen und effizienten Nutzung und Wiederverwendung von Wasser, auch für Bewässerungssysteme, Landwirtschaft, Industrie und Tourismus,
- Förderung des Einsatzes von Instrumenten zur Feststellung der Kosten während der gesamten Lebensdauer, auch durch die öffentliche Auftragsvergabe,
- Vertiefung der Kenntnisse und Verbesserung der Datenerhebung und -analyse, unter anderem über die Auswirkungen des Klimawandels und über Frühwarnsysteme.
Darüber hinaus sollen Mitgliedstaaten gegebenenfalls unter Berücksichtigung der regionalen Umstände, Maßnahmen zur Förderung von Verfahren zur Wiederverwendung von Wasser ergreifen. Die EU-Kommission plant 2017 einen Vorschlag über die Mindestqualitätsanforderungen für wiederverwendetes Wasser in der EU zu unterbreiten.
Der Rat fordert die Kommission auf, mit den Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten, um rechtzeitig vor der Überprüfung der Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2019 zeitlich und rechtlich solide Optionen für eine anhaltende und ehrgeizige Umsetzung auf nationaler Ebene bis 2027 und darüber hinaus zu erarbeiten und dabei die vorherrschenden und neuen Herausforderungen für die Planung der Wasserwirtschaft zu berücksichtigen.
Die vollständige Schlussfolgerung des Rates vom 17.10.2016 (13342/16) zur nachhaltigen Wasserwirtschaft steht unter VW-DokNr. 16001835 auf vkw-online.eu zum Abruf zur Verfügung.
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