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EEG-Umlage sinkt in 2021

15.10.2020 Im kommenden Jahr beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüteten Stroms 6,500 ct/kWh, meldet die Bundesnetzagentur (BNetzA). Die EEG-Umlage wird jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die BNetzA überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung. Im Jahr 2020 lag die Umlage bei 6,756 ct/kWh. Die EEG-Umlage ist ein Bestandteil des Strompreises. Die EEG-Umlage wird im kommenden Jahr durch das Corona-Konjunkturpaket begrenzt. Der hieraus gewährte Bundeszuschuss verhindert einen im Vergleich zum Vorjahr starken Anstieg der Umlage, der sich aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie ergeben hätte. Die Corona-Pandemie hatte erheblichen zusätzlichen Finanzierungsbedarf ausgelöst, weil sowohl die Einnahmen aus der Umlage 2020 in Folge des gesunkenen Stromverbrauchs als auch die Einnahmen aus dem Verkauf des aus erneuerbaren Energieträgern produzierten Stroms an der Börse durch den sinkenden Großhandelspreis zurückgingen. Beides zusammen führte im Jahr 2020 zu einem Rekorddefizit auf dem EEG-Konto, das 2021 ausgeglichen werden muss. Auch im kommenden Jahr wird mit Einnahmeausfällen aus einer reduzierten Stromnachfrage und geringeren Stromgroßhandelspreisen gerechnet. Die ÜNB haben versucht, dies bei den Einnahmeschätzungen für 2021 zu berücksichtigen. Für das Jahr 2021 rechnen die ÜNB mit einem Nettozubau von Erneuerbaren- Energien-Anlagen in Höhe von 5,1 GW. Dieser wird durch den weiter erstarkenden Solarzubau getrieben. Der Zubau der Windenergie bleibt wie in den Vorjahren hinter den Zielen zurück. Die erwartete Erzeugungsmenge aus Erneuerbaren Energien beträgt 228 TWh. Insgesamt prognostizieren die ÜNB für das Jahr 2021 einen Gesamtzahlungsanspruch von Betreibern von Erneuerbare- Energien-Anlagen in Höhe von 34,0 Mrd. Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 7,2 Mrd. Euro für den erneuerbaren Strom gegenüber. Somit müssen Förderkosten in Höhe von 26,8 Mrd. Euro durch die EEG-Umlage und den Bundeszuschuss gedeckt werden. Wie in den vergangenen Jahren enthält die EEG-Umlage auch im kommenden Jahr eine Liquiditätsreserve, die als Absicherung gegen negative Kontostände (z.B. aufgrund eines stark sinkenden Börsenstrompreises) und gegen Liquiditätsrisiken dient, die aus der Abhängigkeit des Kontostandverlaufs von der jahreszeitlich schwankenden erneuerbaren Erzeugung resultieren. Die Reserve wurde von den Übertragungsnetzbetreibern im Vergleich zum Vorjahr um zwei Prozentpunkte auf zehn Prozent erhöht. Dies bildet erhöhte Risiken aus der Schätzung der Stromnachfrage und der Entwicklung der Strompreise ab, die sich aus dem unsicheren weiteren Verlauf der Corona-Pandemie ergeben. - Quelle: BNetzA -

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