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EEG-Novelle 2021 in der Diskussion

12.11.2020 Der Bundesrat hat sich enttäuscht zur Vorlage der Bundesregierung (BReg) für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gezeigt. Man hätte noch deutlicher die Weichen für die notwendige stärkere Marktintegration und eine gerechtere Finanzierung der erneuerbaren Energien stellen können, erklärte das Gremium in einer Stellungnahme, die die BReg als Unterrichtung vorgelegt hat. Außerdem hätte »mit einer Abkehr von der inzwischen überkomplexen Umlagefinanzierung des EEG« ein signifikanter Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet werden können. Der Bundesrat bilanziert »eine Vielzahl von Einzelregelungen, aber keine hinreichenden Antworten auf die grundsätzliche Frage, wie das Förderregime zu mehr Verteilungsgerechtigkeit, Planintegration und Systemverantwortung weiterentwickelt werden kann.« Der Bundesrat schlug auf der Grundlage der Beschlüsse der damit befassten Ausschüsse zahlreiche Änderungen vor, insb. Verbesserungen bezüglich Mieterstrom. So solle das Modell auf Quartiere ausgeweitet werden können und auch für Gewerbe anwendbar sein. In ihrer Gegenäußerung erklärte die BReg zu den Mieterstromvorschlägen, sie denke nicht über eine Erweiterung auf Quartiersebene nach. Sie begrüße zwar das Engagement des BR, aber viele konkrete Empfehlungen lehne sie ab, da sie zu höheren Vergütungen führten, die aus Sicht der BReg nicht erforderlich sind, um die Ausbauziele zu erreichen. Eine höhere Belastung des Bundeshaushaltes oder mittelfristig einer höherer EEG-Belastung der Stromverbraucher müsse vermieden werden. Die BReg will die EEG-Novelle 2021 noch im Dezember verabschieden, damit diese zu Beginn des neuen Jahres in Kraft treten kann. - BT -

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