Vergabe von 450 MHz-Frequenzen für Energie- und Wasserwirtschaft
16.11.2020 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat nach längeren Beratungen mit den beteiligten Kreisen im Benehmen mit dem Beirat entschieden, die 450 MHz-Frequenzen vorrangig für kritische Infrastrukturen der Energie- und Wasserwirtschaft bereitzustellen. Damit sollen die Weichen für die Digitalisierung der Energie- und Verkehrswende gestellt und ein Beitrag für das Erreichen der Klimaziele geleistet werden, so die Behörde. Die Frequenzen werden jetzt zur bundesweiten Nutzung in einem Ausschreibungsverfahren vergeben. So sollen Sicherheitsbelange und spezielle Schutzanforderungen der Energie- und Wasserwirtschaft bei der Auswahl des Zuteilungsinhabers besser berücksichtigt werden. Mit der Veröffentlichung der Vergabeentscheidung ist das Ausschreibungsverfahren eröffnet. Interessierte Unternehmen können bis zum 18.12.2020 ihre Bewerbungen einreichen. Die Auswahl des Bewerbers erfolgt in einem objektiven und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren. Für die Zuteilung der Frequenzen hat der erfolgreiche Bewerber eine Zuteilungsgebühr in Höhe von rund 113 Mio. Euro zu zahlen. Eine entsprechende Gebührenverordnung wird in Kürze erlassen. Die Zahlungsmodalitäten sehen auch die Möglichkeit von Ratenzahlungen vor. Mit der Vergabeentscheidung soll zum einen der Weg für die Energie- und Verkehrswende geebnet, aber auch sicherheitspolitische Belange in den Blick genommen werden. So wurden die zeitlich und räumlich eingeschränkten Bedarfe der Bundeswehr in der Entscheidung berücksichtigt. Des Weiteren wurde auch den Interessen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) weitestgehend Rechnung getragen. Soweit die 450 MHz- Frequenzen nicht für Anwendungen kritischer Infrastrukturen eingesetzt werden, sind Datenübertragungskapazitäten für sicherheitsrelevante Nutzungen der BOS bereitzustellen. Darüber hinaus sind diese bei der Widmung der 700 MHz-Frequenzen berücksichtigt worden. Die Bedarfe der BOS sollen auch in der zu erarbeitenden Gesamtstrategie gewürdigt werden. Hierzu hatte die BNetzA bereits im August einen Frequenzkompass veröffentlicht, der Überlegungen zur künftigen Verfügbarkeit von Frequenzen anstellt. Zum Hintergrund: Aufgrund der guten Ausbreitungseigenschaften bieten sich die 450-MHz-Frequenzen an, um kosteneffizient ein funktionsfähiges, ausfallsicheres Funknetz aufzubauen. Die bestehenden Nutzungsrechte laufen zum Ende des Jahres aus. Im Juli 2020 hatte die BNetzA daher bereits einen Konsultationsentwurf zur Anhörung gestellt. Die überwiegende Mehrheit der Kommentare begrüßte die Bereitstellung der Frequenzen zur vorrangigen Nutzung für kritische Infrastrukturen der Energie- und Wasserwirtschaft. - Quelle: BNetzA -