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Bußgelder wegen Manipulation im Energiegroßhandel verhängt

20.02.2019 Die Bundesnetzagentur hat in einem Fall von Marktmanipulation auf dem Gasmarkt Bußgelder gegen Uniper Global Commodities SE (Uniper) in Höhe von 150.000 Euro und gegen zwei Händler in Höhe von 1.500 Euro und 2.000 Euro verhängt.

»Marktmanipulation ist ein ernsthafter Eingriff in den offenen und fairen Wettbewerb, der das Vertrauen in das Funktionieren der Strom- und Gasmärkte schwächen kann«, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. »Die Bundesnetzagentur geht Hinweisen auf missbräuchliches Verhalten nach und ahndet Verstöße gegen das europaweite Verbot von Marktmanipulation entschieden.«

Die Marktmanipulation wurde an der Gashandelsplattform PEGAS vorgenommen. Die Marktgebietsverantwortliche NetConnectGermany (NCG) nutzt diese Plattform, um den kurzfristigen Regelenergiebedarf zu decken. Im Oktober 2016 platzierten zwei Händler von Uniper an der PEGAS Kauf- und Verkaufsgebote in einer Art, die es ihnen ermöglichte, andere Marktteilnehmer gezielt vom Handel mit NCG auszuschließen. Hierzu agierten sie zeitgleich auf beiden Seiten des Orderbuches, wobei auf der einen Seite eine sogenannte Eisbergorder genutzt wurde, um andere Marktteilnehmer solange zu blockieren, bis das Geschäft mit NCG zustande kam. Das führte dazu, dass andere Marktteilnehmer kein günstigeres Angebot abgeben konnten, obwohl sie dies beabsichtigten. NCG wurde über die Angebotssituation getäuscht. Die Energiebörse Powernext SA, Betreiberin der PEGAS, sowie ein betroffener Marktteilnehmer hatten das manipulative Handelsverhalten in fünf Fällen gegenüber der Bundesnetzagentur angezeigt. Einen weiteren Fall hat die Bundesnetzagentur bei der Datenauswertung aufgedeckt.

Dem Unternehmen Uniper wird eine Aufsichtspflichtverletzung vorgeworfen. Sowohl Uniper als auch einer der Händler gaben an, dass das beschriebene Handelsverhalten eine Strategie gewesen sei, sich gegenüber automatisierten Handelsalgorithmen durchzusetzen. Eine vorherige Überprüfung der Rechtmäßigkeit ihres Handelns fand nicht statt. Insofern waren die Händler unbeaufsichtigt. Uniper wäre aber verpflichtet gewesen, geeignete und erforderliche Aufsichts- und Kontrollmaßnahmen umzusetzen, die eine manipulative Handelsstrategie verhindert oder zumindest wesentlich erschwert hätten.

Uniper erzielte durch die sechs manipulativen Transaktionen einen Gewinn in Höhe von etwa 70.000 Euro. Dies wurde bei der Bemessung des Bußgeldes gegenüber Uniper berücksichtigt. Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Über mögliche Einsprüche entscheidet das OLG Düsseldorf.

- BNetzA -

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