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Bundesrat stimmt für Grundsteuerreform

08.11.2019 Der Bundesrat hat der Reform der Grundsteuer zugestimmt. Damit kann das Gesetzespaket aus Grundgesetzänderung sowie Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechtes wie geplant in Kraft treten. Wie der Bundesrat mitteilte, erheben die Bundesländer die Grundsteuer ab 2025 nach den neuen Regeln.

Mit der Reform ändert sich insbesondere die Bewertung der Grundstücke (wir berichteten, VW 11/2019, S. 321). Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, wonach die derzeit geltende Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt wurde. In Zukunft erfolgt die Bewertung grundsätzlich nach dem sog. wertabhängigen Modell: Dabei ist bei einem unbebauten Grundstück der Wert maßgeblich, der durch unabhängige Gutachterausschüsse ermittelt wird. Ist das Grundstück bebaut, werden bei der Berechnung der Steuer auch Erträge wie Mieten berücksichtigt. Zur Verfahrensvereinfachung wird für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietgrundstücke und Wohnungseigentum ein vorgegebener durchschnittlicher Sollertrag in Form einer Nettokaltmiete je Quadratmeter in Abhängigkeit der Lage des Grundstücks angenommen.

Anstelle dieses wertabhängigen Modells können sich die Bundesländer auch dafür entscheiden, die Grundsteuer nach einem wertunabhängigen Modell zu berechnen. Entstehen den Ländern aufgrund ihrer Entscheidung Steuermindereinnahmen, dürfen diese allerdings nicht im Länderfinanzausgleich berücksichtigt werden.

Die grundsätzliche Struktur der Grundsteuer bleibt erhalten. Sie wird weiter in einem dreistufigen Verfahren berechnet: Bewertung der Grundstücke, Multiplikation der Grundstückswerte mit einer Steuermesszahl und einem Hebesatz der Kommune.

- Quelle: BRat -

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