Bundestag beschließt KWKG-Novelle
14.12.2015 Die Anfang Dezember 2015 getroffene Einigung über eine KWKG-Novelle, wurde am 03.12.2015 im Bundestag verabschiedet und wird zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Zuvor war der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf durch den Wirtschaftsausschuss geändert worden. So wurde u.a. der Förderrahmen bis 2022 verlängert.
Das BHKW-Forum e.V. betont, dass zuletzt der neue Rechtsrahmen für Blockheizkraftwerke entscheidend verbessert wurde und ohne die angekündigten und viel befürchteten massiven Einschnitte für Nano- und Mikro-BHKW auskomme.
Der VKU begrüßt ausdrücklich eine klare Konzentration der Förderung auf KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung, um die erzielten Ausbauerfolge der vergangenen Jahre zu sichern. So ist in der Novelle eine zusätzliche Bestandsförderung für gasbasierte Anlagen in der öffentlichen Versorgung in Höhe von 1,5 ct/kWh zeitlich befristet auf vier Jahre vorgesehen. Dies gelte nur für Anlagen, die bereits aus der KWK-Förderung herausgefallen sind.
Der Verband der Industriellen Energieund Kraftwirtschaft e.V. (VIK) kritisiert, dass anders als bisher in Zukunft vor allem öffentliche KWK-Anlagen gefördert werden. Die industrielle KWK jedoch weitestgehend außen vorblieben.
Insbesondere der Wärmebedarf der Unternehmen könne auch in Zukunft realistisch betrachtet nicht über erneuerbare Energien gedeckt werden, hätten sich hier große Potenziale ergeben. Diese wären mit der Novellierung des KWK weitgehend ignoriert worden.
Zwar sehe die jetzt verabschiedete Novelle im Vergleich zu dem ursprünglich vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf Verbesserungen für die Industrie vor. So soll es nun eine Förderung für KWK-Strom geben, der an Letztverbraucher in einer Kundenanlage oder in einem geschlossenen Verteilernetz geliefert wird, soweit für diesen Strom die volle EEG-Umlage entrichtet wird. Die entscheidende Frage zur Zukunft der KWK-Eigenversorgung werde jedoch in der KWK-Novelle nicht beantwortet und auf mögliche nachgelagerte Verordnungen verschoben. Ob von dieser Verordnungsermächtigung für industrielle KWK-Anlagen überhaupt Gebrauch gemacht werde, sei ungewiss. Die Stagnation beim Ausbau der umweltschonenden KWK-Eigenversorgung in der Industrie würde unter diesen Vorzeichen nicht aufgelöst werden. Umso wichtiger sei für die betroffenen Unternehmen daher nun die Entscheidung der Frage hinsichtlich der drohenden EEG-Umlage für Bestandsanlagen der Eigenstromerzeugung. Besonderes Augenmerk hätten dabei für die Industrie, die zwischen Bundesregierung und Europäischer Kommission laufenden Verhandlungen zur Evaluierung der bisherigen Bestandsschutzregelung, die nur bis 2017 gelte.
Einen massiven Rückgang der Absatzzahlen für neue BHKW, insbesondere für die Größenordnungen unter 2,5 KW (Nano-BHKW) und zwischen 2,5 KW und 15 KW (Mikro-BHKW) im Verlauf des letzten Jahres führt das BHKW Forum auf die Auswirkungen des langwierigen Verfahrens bis zur jetzt verabschiedeten KWKG-Novelle und die damit verbundene Rechtsunsicherheit zurück. Bis zuletzt war nach der von der BAFA veröffentlichten Statistik (Stand 25.11.2015) die Zulassung von neuen, modernisierten und nachgerüsteten KWK-Anlagen in allen Größenklassen von unter 2 KW bis über 100 MW zum Teil signifikant hinter den Zahlen von 2014 zurückgeblieben. Da Zulassungsanträge bis zum 31.12.2015 eingereicht werden können, werden aussagekräftige Zahlen jedoch erst im April 2016 vorliegen.
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