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Eckpunktepapier des BMWi zur EEG-Novelle 2016

08.12.2015 Bereits mit den Ende Juli veröffentlichten Eckpunkten zu künftigen EEG-Auktionen (VW aktuell Heft 9/2015) hat das BMWi ein Gesamtkonzept vorgelegt, mit dem die groben Linien der Ausschreibungen umschrieben werden. Die Eckpunkte beruhen teilweise auf den Empfehlungen eines wissenschaftlichen Berichts, der von Ecofys, Fraunhofer ISI, Consentec, dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Takon und den Rechtsanwaltskanzleien Görg sowie BBG und Partner erarbeitet wurde. Das BMWi hat die Eckpunkte zwei Monate zur Konsultation gestellt. Von den Bundesländern wie auch Verbänden und Unternehmen sind insgesamt 177 Stellungnahmen eingegangen, die das BMWi anschließend ausgewertet hat.

Auf dieser Grundlage hat das BMWi am 8. Dezember 2015 ein Eckpunktepapier vorgestellt, wie die gewonnenen Erkenntnisse in den Gesetzentwurf zur Änderung des EEG einfließen sollen. Nach dem Eckpunktepapier wird das Ausschreibungsdesign des EEG 2016 von drei Leitgedanken geprägt:

»1. Der Ausbaukorridor für erneuerbare Energien soll eingehalten werden. Der Ausbaukorridor soll weder über noch unterschritten werden. Eine Überschreitung kann dadurch ausgeschlossen werden, dass die Ausschreibungsmengen richtig festgelegt werden. Eine Unterschreitung soll dadurch verhindert werden, dass möglichst viele von den Projekten, die sich in den Ausschreibungen erfolgreich durchsetzen, auch realisiert werden. Leitend für das Ausschreibungsdesign ist daher die Erreichung einer hohen Realisierungsrate.

2. Die Kosten des EEG sollen insgesamt möglichst gering gehalten werden. Strom aus erneuerbaren Energien soll nur in der Höhe vergütet werden, die für einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb erforderlich ist. Um dieses Ziel zu erreichen, muss ausreichend Wettbewerb bestehen. Ausschreibungen werden daher nur dort eingeführt, wo die Wettbewerbsintensität hoch genug ist.

3. Die Ausschreibungen sollen allen Akteuren faire Chancen einräumen. Dies gilt sowohl für die verschiedenen Regionen (z.B. Nord-/Süddeutschland) als auch für die verschiedenen Akteursgruppen, z.B. kleine und mittlere Akteure, Bürgerenergiegenossenschaften oder lokal verankerte Projektentwickler. Die Akteursvielfalt soll gewahrt werden.«

Die Umstellung des Förderregimes konzentriert sich auf die Technologien, die den größten Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele des EEG 2014 leisten sollen, nämlich Windenergie an Land, Windenergie auf See und solare Strahlungsenergie. Der Förderanspruch ist von der Erteilung eines Zuschlags im Rahmen der Ausschreibung abhängig. Ausgenommen davon sind Anlagen bis zu einer installierten Leistung von 1 Megawatt (MW), für die gesetzliche Förderbestimmungen gelten sollen. Für die drei geförderten Technologien soll jeweils ein eigenes Ausschreibungsdesign festgelegt werden, das auf die Besonderheiten der Technologien zugeschnitten ist.

Daneben weist das Eckpunktepapier jedoch u.a. auch folgende Gemeinsamkeiten für die Ausschreibung der geförderten Technologien aus:

  • Ausgeschrieben wird die gleitende Marktprämie. Dabei soll auf den »anzulegenden Wert« geboten werden, als Summe aus dem Marktwert, den der Strom an der Börse erzielt, und der Marktprämie. Allein dieser Wert soll zuschlagsentscheidend sein. Den Zuschlag erhalten die niedrigsten Gebote, bis die ausgeschriebene installierte Leistung erreicht ist; es gilt grundsätzlich das »pay-as-bid-Verfahren«. Zusätzlich soll ein Höchstpreis gelten, den die Gebote nicht übersteigen dürfen.
  • Zudem ist vorgesehen, dass die Zuschläge projektbezogen erfolgen. Eine Übertragung soll lediglich bei Photovoltaik unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein und nur mit finanziellem Abschlag. Ferner müssen die Projekte innerhalb einer bestimmten Frist nach Zuschlagserteilung realisiert werden.

Derzeit wird ein Gesetzesentwurf erstellt. Für Februar/März 2016 sind ein Kabinettstermin und eine Pränotifizierung durch die EU-Kommission vorgesehen. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll im Sommer 2016 erfolgen. Nach der Genehmigung durch die Kommission sollen Ende 2016/Anfang 2017 die Ausschreibungsrunden beginnen.

- ba -

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