Bundesrat billigt Gesetz für faire Verbraucherverträge
25.06.2021 Wenige Stunden nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat ein Gesetz, das die verbraucherseitige Position gegenüber Unternehmen verbessern soll - sowohl beim Vertragsschluss als auch bei den Vertragsinhalten. Es sieht Änderungen im BGB vor, die besser vor telefonisch aufgedrängten Verträgen, überlangen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen schützen sollen. Dabei geht es zum Beispiel um Verträge mit Fitnessstudios, Online-Partnerbörsen, Gas- und Stromlieferanten oder Zeitungs-Abos. Verträge müssen nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich kündbar sein. Eine stillschweigende Vertragsverlängerung ist künftig nur noch dann erlaubt, wenn sie auf unbestimmte Zeit erfolgt und eine Kündigung jederzeit mit Monatsfrist möglich ist. Die Kündigungsfrist, um eine automatische Verlängerung eines befristeten Vertrags zu verhindern, wird von derzeit drei auf einen Monat verkürzt. Verträge, die über eine Website abgeschlossen wurden, sind künftig auch online kündbar - über eine sog. Kündigungsschaltfläche, die leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Internetseite des Vertragspartners platziert sein muss. Das Gesetz enthält zudem weitere verbraucherschützende Maßnahmen wie die ausdrückliche Bestätigungspflicht für Energielieferverträge sowie ein Verbot benachteiligender Abtretungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen - dies ist vor allem für Verträge für Flugreisen relevant. Das Gesetz wird in Kürze im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zu großen Teilen voraussichtlich im 3. Quartal 2021 in Kraft. Die neuen Kündigungsregeln gelten allerdings erst nach einer mehrmonatigen Übergangsfrist, die Verpflichtung zum sog. Kündigungsbutton erst zum 01.07.2022. - Quelle: BR -