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BKartA-Jahresbericht 2020/2021

23.06.2021 Das Bundeskartellamt (BKartA) hat seinen Tätigkeitsbericht 2019/2020 und den Jahresbericht 2020/2021 vorgestellt. Mit neuen Zuständigkeiten und rechtlichen Werkzeugen in der Tasche gehen Deutschlands Wettbewerbshüter in die kommenden Jahre. Das Amt betonte, dass Wettbewerbsschutz auch in Zeiten der Corona-Krise unabdingbar sei. Dazu gehöre aber auch, sinnvolle und notwendige Kooperationen zwischen Unternehmen zu ermöglichen - von der Automobilindustrie bis hin zu Initiativen für Impfzubehör. Ein Tätigkeitschwerpunkt lag dabei auf der Internetwirtschaft: die Macht großer Internetkonzerne sei durch die Pandemie beschleunigt worden. Für das BKartA war die digitale Ökonomie daher ein zentraler Arbeitsbereich. Durch die Neuerungen der am 19.01.2021 in Kraft getretene 10. GWB-Novelle, insbesondere in § 19a GWB, verfügt das Amt über ein neues kartellrechtliches Instrument, mit dem es noch effektiver gegen Wettbewerbsbeschränkungen von großen Digitalkonzernen vorgehen kann. Auf dieser Basis wurden in den vergangenen fünf Monaten Verfahren gegen Google, Amazon, Facebook und Apple als Unternehmen mit einer sog. überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb eingeleitet. Solchen Unternehmen können damit besondere Verhaltenspflichten auferlegt werden. Die Vorschriften der klassischen Missbrauchsaufsicht wurden zudem konkretisiert und um internetspezifische Kriterien erweitert. 2020 hat das Bundeskartellamt rund 349 Mio. Euro Bußgeld gegen insgesamt 19 Unternehmen und 24 natürliche Personen wegen rechtswidriger Kartellbildung verhängt. Betroffen waren Branchen wie Stahl- und Aluminiumschmieden, die Herstellung von Straßenkanalguss und der Großhandel von Pflanzenschutzmitteln. Im Rahmen der sog. Fusionskontrolle hat das BKartA in 2020 rund 1.200 angemeldete Vorhaben geprüft. Davon wurden neun Zusammenschlüsse in der sogenannten zweiten Phase vertieft geprüft: Zwei Vorhaben wurden bei laufender Prüfung von den beteiligten Unternehmen aufgegeben (Raiffeisen Kassel/ Raiffeisen Köln; Edgewell/Harry‘s). In drei Fällen (XXXLutz/Tessner, u.a. Roller; Kaufland/Real und Vue/Greater Union) wurde die Freigabe nur unter Auflagen erteilt. Vier Fälle wurden nach vertiefter Prüfung ohne Auflagen freigegeben. Nach Auffassung des BKartA ist eine effektive Fusionskontrolle unverzichtbar, um zu verhindern, dass zu viel Marktmacht in die Hände weniger Unternehmen fällt. Besonders in der Digitalwirtschaft seien viele Märkte bereits heute stark konzentriert. Weitere Übernahmen und Fusionen könnten einen Markt zum Kippen bringen oder Ökosysteme schaffen, die für Wettbewerber fast unangreifbar sind. Weiter wurden im Jahr 2020 wurden bei den Vergabekammern des Bundes über 120 Anträge auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gestellt. Die Fälle betrafen überwiegend die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, gefolgt von Bauaufträgen. Schwerpunkte in diesem Jahr bildeten Aufträge aus den Bereichen IT-Hard- und Software, Arbeitsmarktdienstleistungen sowie Verteidigung und Sicherheit. Erfolgreich an den Start gebracht hat das BKartA das Wettbewerbsregister des Bundes, das einen Beitrag zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Kartellverstößen leisten soll. Das Register wurde im Frühjahr 2021 in Betrieb des Wettbewerbsregisters genommen und mit der Registrierung der abfrageberechtigten Auftraggeber und mitteilungspflichtigen Behörden begonnen. Mit einer einzigen elektronischen Abfrage können öffentliche Auftraggeber künftig nachprüfen, ob es bei einem Unternehmen zu Rechtsverstößen gekommen ist, die zu einem Ausschluss von einem Vergabeverfahren führen können. Das Wettbewerbsregister soll im Herbst starten. Die Datenbank soll verhindern, dass unseriöse Firmen Aufträge für den Bau von Brücken, Gebäuden oder für Dienstleistungen bekommen. Auf die Datenbank können die bundesweit rund 30.000 Vergabestellen zugreifen, gespeist werden soll sie durch Meldungen von Staatsanwaltschaft sowie Zoll. Es geht etwa um Steuerhinterziehung, um die Nichteinhaltung des Mindestlohns und in den schlimmsten Fällen um die Bildung von kriminellen Vereinigungen, um Terrorismusfinanzierung und Menschenhandel. Solche Unternehmen sollen je nach Delikt drei bis fünf Jahre von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. - Quelle: BKartA -

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