Bundesrat billigt Energiesammelgesetz
17.12.2018 Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Energiesammelgesetz gebilligt. Somit werden umfangreiche Änderungen bei der KWK, dem Ausbau der erneuerbaren Energien und beim Mieterstrom zum kommenden Jahr wirksam. Zugleich übte die Länderkammer deutliche Kritik und forderte den Bund auf, bei künftigen energiepolitischen Vorhaben die Länderexpertise bei der Umsetzung der Energiepolitik mehr zu berücksichtigen und »energiepolitische Perspektiven aufzuzeigen, die über aktuell notwendige Anpassungen hinausreichen«. Insbesondere sollen Mieterstromprojekte stärker als bisher gefördert und das Nord-Süd-Gefälle bei Zubau der Windenergie gemildert werden.
Der Wettbewerb im Bereich der Wind- und Solarenergie an Land wird deutlich erhöht. Die Ausschreibungsmengen, um die sich Anbieter bewerben können, steigen in den nächsten drei Jahren um insgesamt vier Gigawatt: Von einem Gigawatt 2019 über 1,4 Gigawatt 2020 auf 1,6 Gigawatt im Jahr 2021. Die Sonderausschreibungsmengen werden nicht auf den bestehenden 52-Gigawatt-Deckel für Solaranlagen angerechnet.
Flankierend sieht das Gesetz technologieübergreifende Innovationsausschreibungen vor. Darin sollen künftig innovative Konzepte für besonders netz- und systemdienliche Projekte sowie neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsverfahren erprobt werden.
Mit dem Energiesammelgesetz wird auch die KWK-Förderung bis 2025 verlängert. Allerdings muss die EU-Kommission die Vergütungsregelungen hierfür noch genehmigen, da es sich dabei um eine Beihilfe handelt. Um europarechtlich verbotene Überförderungen zu vermeiden, werden Vergütungen für größere Solar- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen gekürzt.
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