Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Bundesnetzagentur verschiebt Umsetzung des Marktstammdatenregisters

02.11.2017

Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) soll ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes aufgebaut werden, das von den Behörden und den Marktakteuren des Energiebereichs (Strom und Gas) genutzt werden kann. Ziel ist es, mit Rückgriff auf die Stammdaten des Marktstammdatenregisters eine deutliche Steigerung der Datenqualität und eine Vereinfachung der Prozesse darzustellen.

Ursprünglich sollte mit Inkrafttreten der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) zum 1. Juli 2017 mit dem zügigen Aufbau des Registers begonnen werden. Seither konnten sich jedoch nur Strom- und Gasnetzbetreiber im MaStr-Webportal registrieren. Jetzt teilte die Bundesnetzagentur mit, dass die flächendeckende Umsetzung, die alle anderen Marktakteure einbindet, erst ab Sommer 2018 möglich sein wird. Sie begründet die Verschiebung damit, dass die weiteren Arbeiten am Webportal des Marktstammdatenregisters nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnten. Im Februar 2018 soll der genaue Starttermin bekannt gegeben werden.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche