Energieunion: Vorschlag zur Ausweitung der EU-Gasvorschriften auf Pipelines für Importe
08.11.2017
Die Kommission hat vorgeschlagen, die EU-Gasrichtlinie zu ändern, um das Funktionieren des Energiebinnenmarktes der EU zu verbessern und eine größere Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen. Mit der Änderung soll die bestehende Gasrichtlinie (2009/73/EG) da - hin ergänzt und klargestellt werden, dass die wesentlichen Grundsätze der EU-Rechtsvorschriften im Energiebereich, wie etwa der Zugang Dritter, die Entregulierung, die eigentumsrechtliche Entflechtung und der Grundsatz der Transparenz, für alle Gasleitungen, die in Drittländer hinein- bzw. aus Drittländern herausführen, bis zur Grenze des EU-Gebiets gelten. Hiermit soll erreicht werden, dass alle größeren Pipelines, die in das EU-Gebiet führen, den EU-Vorschriften entsprechen, mit dem gleichen Maß an Transparenz betrieben werden, für andere Betreiber zugänglich sind und effizient betrieben werden. Hintergrund der Änderung ist die Ankündigung durch Präsident Juncker im Zuge seiner Rede zur Lage der Union am 13. September, dass die Kommission – anknüpfend an den Solidaritätsaspekt der Energieunion – gemeinsame Vorschriften für Gasfernleitungen, die den europäischen Erdgasbinnenmarkt beliefern, vorschlagen wird. Demnach ist und bleibt ein integrierter Gasmarkt der Eckpfeiler der Energieunion der EU und eine der zentralen Prioritäten der Kommission.
Zu den Zielen des EU-Gasmarkts gehören insbesondere die Steigerung des Wettbewerbs zwischen den Gaslieferanten und die Erhöhung der Energieversorgungssicherheit in der EU. Indem die Änderungen zukünftig dafür sorgen werden, dass alle größeren Pipelines, die ganz oder teilweise im Gebiet der EU liegen, in einem transparenten Regulierungsrahmen effizient betrieben werden, können die Interessenkonflikte zwischen Infrastrukturbetreibern und Gaslieferanten reduziert und nichtdiskriminierende Entgelte garantiert werden.
Im Sinne einer »Härtefallklausel« schlägt die Kommission eine zusätzliche Regelung vor, wonach den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben wird, vorhandene grenzüberschreitende Leitungen im Einzelfall und in einem gewissen Umfang von der Anwendung der o.g. Richtlinie auszunehmen, sofern die Ausnahmeregelung sich nicht nachteilig auf den Wettbewerb oder die Versorgungssicherheit auswirkt.
Die vorgeschlagenen Änderungen müssen noch vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt werden, bevor sie rechtsgültig werden.
Kritik des BDEW
Der BDEW kritisiert in einer Mitteilung vom 08.11.2017 die Vorschläge der EU-Kommission. Sie zielen darauf, dass der Bau und der Betrieb solcher privatwirtschaftlichen Projekte wie die Nord Stream 2 künftig in ihrer Gänze den Vorschriften des Europäischen Binnenmarkts unterworfen wären und damit der Kontrolle von Brüssel unterfielen.
Damit würde beispielsweise die Souveränität der Bundesrepublik über Hochseepipelines deutlich beschnitten. Jede neue Leitung, die Erdgas Richtung Europa transportiert, sei gut für die sichere Versorgung. So betont Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: »Der Handel zwischen Russland und der Europäischen Union mit Energierohstoffen war auch in schwierigen außenpolitischen Lagen immer verlässlich. Nicht nur Europa, auch Russland hat ein Interesse an stabilen Lieferbeziehungen. Es ist auf stabile Einnahmen aus dem Export von Energierohstoffen angewiesen. Das Land hat daher kein Interesse daran, seine Reputation als verlässlicher Handelspartner aufs Spiel zu setzen«. Zudem sei die Erdgasversorgung Europas nach Angaben des BDEW in den vergangenen Jahren noch sicherer geworden.
– ha –