Bundeskabinett verabschiedet Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms im Steuerrecht
16.10.2019 Das Bundeskabinett hat das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht verabschiedet. Unter anderem sieht der Entwurf auch die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vor. Bundestag und Bundesländer müssen hier jedoch noch zustimmen. Die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Gebäudesanierung gilt für viele Energieverbände als der Königsweg, hier effektive Anreize zu setzen. Bisher gab es in vielen Bundesländern Widerstand gegen die Finanzierung über Steuererleichterungen.
BDEW und VKU erklärten dazu, wie wichtig es nach ihrer Auffassung sei, dass die steuerliche Absetzbarkeit - wie im Entwurf vorgeschlagen - technologieoffen, unbürokratisch und finanziell attraktiv ausgestaltet wird. Zudem solle die Regelung zeitnah, also zum 1. Januar 2020 eingeführt werden und mindestens eine Laufzeit von zehn Jahren haben, damit das Instrument auch effektiv genutzt werden könne. Energetische Gebäudesanierungen über steuerliche Absetzbarkeit zu finanzieren, seien der sinnvollste Weg, um das gewaltige CO2-Einspar potenzial im Wärmemarkt zu heben. Zusätzlich stehen den Kosten für dieses Instrument positive wirtschaftliche Effekte gegenüber: Jeder Euro Förderung löse Schätzungen zufolge acht Euro private Investitionen aus - und das bedeute nichts anderes als Aufträge für Handwerker und Baufirmen vor Ort.
Beide Verbände plädieren zudem für eine Modernisierungsoffensive im Wärmemarkt, diese sei zur Erreichung der Klimaziele dringend notwendig. Die energetische Gebäudesanierung ist das effektivste Mittel zur CO2-Einsparung im Gebäudesektor. Die jetzige Sanierungsrate im Gebäudebestand ist mit 0,8 Prozent viel zu gering. Steigt sie nicht schnell und deutlich an, kann das Sektorziel im Gebäudebereich nicht erreicht werden. Bis 2030 soll die CO2- Minderung hier 66 bis 67 Prozent gegenüber 1990 betragen. Der VKU sprach sich für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Nah- und Fernwärmenetze aus. Diese seien gerade in urbanen Räumen ein effizientes Mittel zur Integration der erneuerbaren Energien und zur Dekarbonisierung des Wärmesektors. Fernwärme sollte daher in den klimapolitischen Erwägungen der Bundesregierung eine größere Rolle spielen.
Auch andere Verbände wie BDI, ZDH, DGB und dena setzen sich bereits über einen längeren Zeitraum für eine möglichst einfach umzusetzende und niedrigschwellige steuerliche Förderung ein. Zentraler Punkt für die Energiewirtschaft sei die Technologieoffenheit der Fördermaßnahmen, um jede CO2-Minderung im Gebäudebereich nutzbar machen zu können
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