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Reform der Grundsteuer vom Bundestag verabschiedet

18.10.2019 Der Bundestag (BT) hat nach langen Diskussionen mit den Ländern eine Reform der Grundsteuer verabschiedet. Das Parlament stimmte zudem einer Änderung des Grundgesetzes zu, damit Länder eigene Regelungen zur Grundsteuer entwickeln können. Für die Änderung des Grundgesetzes war eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Der Bundesrat soll nach Angaben einer Sprecherin am 08.11.2019 über die Grundsteuer-Reform entscheiden. Die Änderungen betreffen Hunderttausende Hauseigentümer und Vermieter, rund 36 Mio. Grundstücke und Häuser müssen neu bewertet werden.

Die Grundsteuerreform muss bis Ende des Jahres 2019 erfolgt sein, weil das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den »alten« Bundesländern jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar und veraltet seien (Urteil vom 10.04.2018 - 1 BvL 11/14, u.a.). Gezahlt wird die Grundsteuer von allen Hauseigentümern - und auch von den Mietern, denn sie kann über die Nebenkosten umgelegt werden. Ob Hauseigentümer und Mieter künftig mehr oder weniger Grundsteuer zahlen müssen, wird durch die Reform nicht entschieden. Denn das letzte Wort haben dazu die Kommunen, die individuelle Hebesätze festlegen können. Diese sind sehr unterschiedlich. Die Grundsteuer ist mit mehr als 14 Milliarden Euro pro Jahr eine der größten Einnahmequellen der Kommunen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete bei der Grundsteuer-Berechnung eine maßgebliche Rolle spielen. Gegen dieses sogenannte wertabhängige Modell gab es Widerstand, der durch eine Länder-Öffnungsklausel bereinigt wurde. Bayern zum Beispiel will in einem Flächenmodell die Größe des Grundstücks zur Berechnung heranziehen.

Weitere streitige Fragen waren die Auswirkungen der Reform auf den Länderfinanzausgleich, über den ärmere Bundesländer Geld von reicheren bekommen. Es wurde befürchtet, dass viele Länder doppelt rechnen müssen - und Grundstückseigentümer womöglich zwei Steuererklärungen abgeben müssen. Das wurde nun im Gesetz ausgeschlossen.

Der Deutsche Städtetag begrüßte die Einigung auf eine Reform der Grundsteuer. So bekennen sich die Städte ausdrücklich zu einer aufkommensneutralen Reform und wollen ihre örtlichen Hebesätze rechtzeitig anpassen. Der Deutsche Mieterbund dagegen forderte, die Grundsteuer aus dem Katalog der Betriebskosten zu streichen, damit sie nicht länger von Mietern bezahlt werden muss.

Kritik kam von Spitzenverbänden der Wirtschaft, die Neuregelung bleibe hinter den Erwartungen zurück und sorge für mehr Bürokratie. Betriebe müssten nun ihre Immobilien sehr aufwendig bewerten - das gelte zumindest für das Bundesmodell. Eine einfache Alternative sei das »bürokratiearme« Flächenmodell.

- MS -

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