Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

EEG-Umlage steigt in 2020 wieder deutlich an

15.10.2019 Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben pünktlich für das Jahr 2020 die Höhe der EEG-Umlage bekanntgegeben: Die EEG-Umlage ist von 6,405 Cent/kWh auf 6,756 Cent/kWh gestiegen. Zuletzt war die Umlage zwei Mal in Folge gesunken.

Die EEG-Umlage wird jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung. Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der erneuerbaren Energien im Strommarkt gefördert. In den letzten Jahren konnte die EEG-Umlage stabilisiert werden. Seit 2014 liegt sie in einem stabilen Band zwischen 6,2 und 6,9 ct/kWh, erklärte die Agentur. Gleichzeitig sei die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien seitdem um 50 Prozent gestiegen.

Die ÜNB rechnen 2020 mit einem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien um knapp 6 GW. Dadurch nehme die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien um 9 Mrd. Kilowattstunden bzw. 4 Prozent auf rund 226 TWh weiter zu. Insgesamt prognostizieren sie für das Jahr 2020 einen Gesamtzahlungsanspruch von Betreibern von Erneuerbare- Energien-Anlagen in Höhe von 33,6 Milliarden Euro. Dem stünden prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 9,0 Milliarden Euro für den erneuerbaren Strom gegenüber. Die EEG-Umlage decke damit Förderkosten in Höhe von 24,6 Milliarden Euro.

Wie in den vergangenen Jahren enthalte die EEG-Umlage auch im kommenden Jahr eine Liquiditätsreserve, die als Absicherung gegen negative Kontostände (zum Beispiel aufgrund eines stark sinkenden Börsenstrompreises) und gegen Liquiditätsrisiken, die aus der Abhängigkeit des Kontostandverlaufs von der jahreszeitlich schwankenden EE-Erzeugung resultieren. Die Reserve sei von den ÜNB im Vergleich zum Vorjahr um zwei Prozentpunkte erhöht worden, um möglichen Risiken, auf die der sinkende Kontostand zum Stichtag am 30.09. hinweist, vorzubeugen.

Das Wirtschaftsministerium erklärte dazu, dass die neue Anlagengeneration allerdings immer weniger Förderung brauche. 2014 hätte z.B. eine große Photovoltaikanlage eine Vergütung von 9,5 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Heute habe sich der Wert fast halbiert, zuletzt betrug die Vergütung 5,5 Cent pro Kilowattstunde. Dies zeige, dass die Reformen für einen kosteneffizienteren Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgreich waren.

Bundesminister Peter Altmaier: »Über eine steigende EEG-Umlage kann sich ein Wirtschaftsminister nicht freuen. Trotz dieses Anstiegs ist es aber so, dass wir seit nunmehr sechs Jahren eine stabile Entwicklung haben. Die Reformen, die wir in den letzten Jahren umgesetzt haben, machen den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich günstiger. Es ist aber auch so, dass wir einen Kostenrucksack aus den ersten Jahren mit uns herumtragen. Nachdem die EEG-Umlage in den letzten zwei Jahren gesunken war, steigt sie jetzt wieder etwas an. Das bekräftigt mich in meinem Kernanliegen: Die Strompreise müssen bezahlbar bleiben. Deshalb haben wir im Zuge der jüngsten Beschlüsse zur Klimapolitik eine schrittweise Senkung der EEG-Umlage ab 2021 beschlossen. Damit entlasten wir die Strompreise sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die kleinen und mittleren Unternehmen.«

Die EEG-Umlage wird knapp zur Hälfte von Unternehmen und zu gut einem Drittel von den privaten Haushalten bezahlt. Der Rest entfällt zum größten Teil auf öffentliche Einrichtungen.

- MS -

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche