Bundeskabinett beschließt Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes und der Energieeinsparverordnung
Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Sie sollen einen wesentlichen Beitrag dazu leisten bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die Reform setzt dabei neben rechtlichen Vorgaben für Gebäude auch auf eine Stärkung des allgemeinen Bewusstseins für das Thema Energieeffizienz durch verbesserte Information. So wird künftig das Instrument des Energieausweises weiter gestärkt, um die energetische Qualität eines Gebäudes bei Verkauf und Vermietung transparenter abzubilden. Die Novellierung der EnEV sieht für Neubauten eine maßvolle Anhebung der Mindesteffizienzstandards in zwei Stufen in den Jahren 2014 und 2016 vor. Eine Verschärfung der Vorgaben für bestehende Gebäude ist in dem Entwurf nicht enthalten, insbesondere keine neuen Nachrüstverpflichtungen. Außerdem sollen - in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben - Energieausweise künftig stichprobenartig überprüft werden.
Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, erklärte: »Ich stehe für eine Energiewende mit Augenmaß - mit praxistauglichen und wirtschaftlich sinnvollen Einsparvorschriften. Deshalb habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass es für Bestandsimmobilien keinen Sanierungszwang gibt.« Für den Gebäudebestand werde bewusst von Verschärfungen abgesehen. Die gegenwärtig geltenden Mindeststandards seien bereits anspruchsvoll, und eine Anhebung der Anforderungen würde nur geringe Energieeinsparungen auslösen. Denn, so der Minister weiter, »sinnvolle Sanierungen müssen sich lohnen - für die Eigentümer und die Mieter. Wohnen muss bezahlbar bleiben.« Für Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler, neben Ramsauer federführend für die Novelle, stellt die Erhöhung der Energieeffizienz eine Schlüsselfrage für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung dar: »Insbesondere die Einsparpotentiale bei Gebäuden gilt es zu nutzen. Mit unseren Entwürfen setzen wir anspruchsvolle Effizienzstandards für Neubauten und achten gleichzeitig darauf, dass diese mit wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen umgesetzt werden können. Ganz bewusst machen wir keine Vorgaben für Bestandsgebäude, auch keine Nachrüstpflichten. Kosten und Nutzen müssen stets in einem vernünftigen Verhältnis stehen.« Energieeffizienz ließe sich vor allem mit Anreizen steigern, nicht mit staatlichen Eingriffen. Wichtig sei die Stärkung des Wettbewerbs und der Transparenz. Durch technologieneutrale Vorgaben werde ein breites Angebot an günstigen, energieeffizienten Baustoffen und Dienstleistungen ermöglicht.
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