Breitbandausbau unter der Lupe
27.07.2020 Die Verfügbarkeit von Gigabit- Anschlüssen in Deutschland liegt nach Auskunft der Bundesregierung unter Berufung auf den Breitbandatlas von 2019 bei 11,8%. Das ist nach dem vorgegebenen Ziel einer flächendeckenden Mindestversorgung, wie es bereits für 2018 angekündigt war, noch weit entfernt. Zwar wurden seit 2015 rund 6,5 Milliarden Euro mit Förderbescheiden bewilligt, aber nur rund 500 Mio. Euro an Fördermitteln ausgezahlt. Das ist angesichts der aus dem Bundesförderprogramm zur Verfügung stehenden Mittel von rund 11 Milliarden ein eher ernüchterndes Ergebnis. Kommunen müssen bei geförderten Projekten einen Eigenanteil von 10% übernehmen, bei finanzschwachen Städten und Gemeinden ist eine Übernahme durch die Länder möglich. Nach Angaben der Bundesregierung verfügen in der Summe 43,2% der Haushalte über einen Anschluss mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 1.000 Mbit/s. Davon sind 11,8% über das Glasfasernetz (FFTH/B) angeschlossen, 37,8% über das TV-Kabelnetz. Im 2.Halbjahr 2019 habe die Versorgung mit gigabitfähigen Anschlüssen um 9,1% zugenommen. Auf die Bundesländer heruntergebrochen, zeige sich eine starke Varianz der Verfügbarkeit von Glasfaseranschlüssen. Den Spitzenwert erreicht Hamburg mit einer Breitbandverfügbarkeit über FFTH/B mit 71%, gefolgt von Schleswig- Holstein mit 26,3%. Im Saarland steht ein solcher Anschluss für 2,6%, in Bremen für 3% der Haushalte zur Verfügung. Die Gründe für den eher schleppenden Ausbau sind vielfältig: viele halten die Förderverfahren für zäh und langwierig, bei den Ausbaumaßnahmen fehle es an Fachkräften; generell liefen Genehmigungsverfahren zu langsam ab, es fehle an Baukapazitäten und der Akzeptanz »innovativer Verlegetechniken«, die den Bau beschleunigen könnten. Dafür ist nach Meinung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes neben den Kommunen dringend auch das Engagement der privaten Unternehmen notwendig. Die Bundesregierung arbeitet zurzeit an einem Entwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation ((EU)2018/1972). Die Richtlinie enthält allerdings keine Regelungen, die explizit auf den Glasfaserbau ausgerichtet sind. Ziel sei vielmehr unter dem »Grundprinzip der Technologieneutralität « der Ausbau von sog. »Netzen mit sehr hoher Kapazität«, so die Bundesregierung auf eine Anfrage, mit welchen Maßnahmen die Novelle den Glasfaserbau in Deutschland voranbringen werde. - MS -