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BReg beschließt Klimaschutzpaket

20.09.2019 Das Klimakabinett der Bundesregierung hat eine Reihe von Beschlüssen zu verbindlichen Klimazielen im Rahmen eines sog. Klimaschutzpaketes gefasst. Diese stellen nach Aussage der Bundesregierung die bislang umfassendsten Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland dar und sehen gesetzlich verbindliche Klimaziele für die Sektoren Verkehr, Energie, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie die Abfallwirtschaft vor. Diese sollen noch in einem Klimaschutzgesetz mit jährlich sinkenden Treibhausgas-Budgets festgeschrieben werden.

Für jeden dieser Bereiche vereinbarte das Klimakabinett zahlreiche neue Maßnahmen: Vorgaben, Anreize, Förder- und Investitionsprogramme. Erfüllt ein Bereich die vorgegebenen Werte nicht, muss nach Angaben des BMU nachgesteuert und verpflichtend neue Maßnahmen durch das zuständige Ministerium festgelegt werden. Der Vorschlag der Bundesregierung hat starke Beachtung in der Öffentlichkeit gefunden und wurde von Verbänden und Fachkreisen vielfach kommentiert. Im Tenor wird das Gesamtpaket als enttäuschend empfunden, insbesondere bei den Vorschlägen zur CO2-Bepreisung, die insbesondere das Verbrennen von Benzin, Diesel, Heizöl oder Gas verteuern soll. Die damit verbundenen Einnahmen sollen in den Klimaschutz investiert werden und u.a. durch eine Senkung der EEG-Umlage für eine Strompreisentlastung der Bürger sorgen. Im Zusammenspiel sollen CO2-Preis und Förderprogramme dafür sorgen, dass es sich für Verbraucher künftig stärker lohnt, klimafreundliche Produkte zu kaufen.

Das Klimaschutzprogramm 2030 umfasst rund 66 Maßnahmen aus allen Bereichen. Dazu gehören auch ein verbindlicher Kohleausstieg in Umsetzung der Beschlüsse der sog. Kohlekommission sowie der gesetzlich festgeschriebene Ausbau der erneuerbaren Energien auf 65% bis 2030. Die Hindernisse beim Zuwachs der Erneuerbaren Energien sollen beseitigt werden, so unter anderem die Aufhebung des 52 GW-Deckels beim Photovoltaikausbau. Weiter soll es einen höheren Zubau von Meeres-Windparks geben. Als kontraproduktiv sehen allerdings viele Verbände die Einführung eines pauschalen Mindestabstands für Windanlagen an Land zur Wohnbebauung in Höhe von 1.000 Metern an. Damit würden die Flächenrestriktionen sogar noch verschärft statt abgebaut.

Zur Förderung der Elektromobilität soll die Kaufprämie angehoben werden mit dem Ziel, dass in Deutschland in zehn Jahren sieben bis zehn Millionen Elektroautos fahren. Bis 2030 sollen eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen. Dieser Vorschlag wird in Fachkreisen allerdings als überdimensioniert empfunden.

Auch der öffentliche Nahverkehr soll stark gefördert werden, zudem investiert der Bund in das Schienennetz. Bahnfahrten sollen künftig billiger werden durch eine Senkung der Mehrwertsteuer, dafür Flüge teurer durch eine Erhöhung der Luftverkehrsabgabe. Eine Reform der Kfz-Steuer soll für einen Anreiz zum Kauf von emissionsärmeren beziehungsweise -freien Fahrzeugen sorgen. Auch die Modernisierung von Heizungsanlagen, der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung von Dächern und Wänden wird stärker unterstützt über Förderprogramme oder einen Steuerabzug. Der Einbau neuer Ölheizungen wird ab 2026 nicht mehr gestattet, wo eine klimafreundliche Wärmeerzeugung möglich ist. Wer seine Ölheizung gegen ein umweltfreundliches Modell eintauscht, erhält 40% Förderung.

Die politischen Beschlüsse sollen jetzt in das umfassende Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung überführt und anschließend in einem Klimaschutzgesetz rechtlich fixiert werden. Daneben müssen zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Normen angepasst werden, neue Rahmenbedingungen ergänzt und durch den Gesetzgebungsprozess auf den Weg gebracht werden.

- MS -

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