Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

BNetzA zur Standardisierung von Kapazitätsprodukten (»KASPAR«)

27.08.2018 Die Bundesnetzagentur hat am 28.06.2018 ein Festlegungsverfahren zur Standardisierung von Kapazitätsprodukten (Kapazitätsproduktestandardisierung »KASPAR« - BK7-18-052) eingeleitet. Diese enthält konkrete Vorschläge für die Anpassung der bisherigen Regelung zum Zugang zu Kapazitäten an Kopplungspunkten zur Konsultation. Nach Verlautbarung der Behörde soll die geplante Neureglung einen effizienten Netzzugang gewährleisten. Insbesondere sollen allen Marktakteuren handhabbare, möglichst einheitlichen Regeln unterliegende und transparente Kapazitätsprodukte angeboten werden. Auf diese Weise würden allen deutschen Marktteilnehmern einheitliche Rechte vermittelt, Diskriminierungen vermieden und ein positiver Beitrag zur Marktliquidität geleistet.

Die Vereinfachung der verschiedenen Produkte ist aus Sicht der Beschlusskammer 7 notwendig, um einen effizienten Netzzugang - auch vor dem Hintergrund der für Oktober 2021 anstehenden Marktgebietszusammenlegung und des Network Code on Capacity Allocation Mechanisms - zu gewährleisten.

»KASPAR« richtet sich explizit an die Fernleitungsnetzbetreiber. Der Festlegungsentwurf enthält konkrete Vorschläge für die Anpassung der Regelung zum Zugang zu Kapazitäten an Kopplungspunkten. Die derzeit herrschende Vielzahl von Kapazitätsprodukten, wie feste frei zuordenbare Kapazität (FZK), unterbrechbare frei zuordenbare Kapazität (uFZK), beschränkt zuordenbare Kapazität (BZK), dynamisch zuordenbare Kapazität (DZK) und bedingt feste frei zuordenbare Kapazität (bFZK) ermöglicht zwar eine effiziente Nutzung des Gasnetzes, ist aber auch undurchsichtig und erschwert den Netzzugang.

Der BDEW weist darauf hin, dass bei einer grundsätzlich begrüßenswerten Harmonisierung der Kapazitätsprodukte die bestehenden tatsächlichen Unterschiede der bestehenden Kapazitätsprodukte beachtet werden müssen. Nach seiner Auffassung sollte insbesondere die sachgerechte Lösungsfindung im Rahmen der Verhandlungen zur Kooperationsvereinbarung Gas nicht eingeschränkt werden.

- MS -

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche