Beteiligung von Gemeinde und Stadtwerken an Bürgerwindparks
30.08.2018 Durch die im EEG verankerte Verpflichtung für Bürgerenergiegesellschaften, den Kommunen Beteiligungen anzubieten, eröffnet sich für zahlreiche Kommunen und Stadtwerke die Chance, in die Windenergie einzusteigen. Was dabei zu beachten ist, ist in einem aktuellen Hintergrundpapier der Fachagentur Wind an Land (FA Wind) aufbereitet, das in enger Zusammenarbeit mit dem VKU, dem DStGB und weiteren Verbänden entstanden ist.
Im Rahmen der Windenergieausschreibungen des Jahres 2017 sind besonders viele Unternehmen zum Zuge gekommen, die das Bürgerenergieprivileg nutzen. Dies beinhaltet sowohl eine Vergütung nach uniform pricing, also dem höchsten Zuschlagswert, als auch eine deutlich verlängerte Inbetriebnahmefrist. Damit die Privilegien in vollem Umfang wirksam werden, muss eine Bürgerenergiegesellschaft der Gemeinde, auf deren Gebiet der Windpark errichtet werden soll, eine zehnprozentige Teilhabe an der Gesellschaft anbieten. Das Beteiligungsangebot kann auch an eine Gesellschaft gerichtet werden, an der die Gemeinde zu 100 Prozent beteiligt ist. Auf diesem Wege eröffnet sich nun für zahlreiche Kommunen und Stadtwerke die Chance, in die Windenergie einzusteigen.
Was im Rahmen eines solchen Beteiligungsprozesses zu beachten ist, hat die FA Wind in einem aktuellen Hintergrundpapier aufbereitet. Das Papier ist in enger Zusammenarbeit mit dem VKU, dem DStGB und der Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DGRV entstanden. Allein in den ersten fünf Ausschreibungsrunden gingen 219 Zuschläge an Bürgerenergiegesellschaften. Nach Auswertung der FA Wind ergeben sich daraus Beteiligungsmöglichkeiten für bundesweit mehr als 200 Kommunen oder kommunale Unternehmen.
Das Hintergrundpapier erläutert die gesetzlichen Beteiligungsvorgaben und benennt den möglichen Adressatenkreis für die Beteiligung und die dabei zu beachtenden kommunalrechtlichen Vorgaben. Zudem bietet es einen Überblick über gängige Rechtsformen von Windpark-Gesellschaften und zeigt auf, welche davon in den ersten fünf Ausschreibungsrunden von Bürgerenergiegesellschaften gewählt wurden. Im Anhang der Broschüre werden zudem alle bislang von der Beteiligungsoption tangierte Kommunen sowie die Zahl der dort bislang bezuschlagten Windräder aufgelistet.
Aus Sicht des VKU bietet die Broschüre wertvolle Praxishinweise und ebnet den Weg für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Bürgerenergiegesellschaften, Kommunen und kommunalen Unternehmen.
- VKU -