BNetzA und BKartA: Monitoringbericht 2018 über Entwicklungen der deutschen Energiemärkte
12.12.2018 Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt haben wieder ihren gemeinsamen jährlichen Monitoringbericht über die Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkten veröffentlicht. Danach war 2017 erstmals mehr Erzeugungsleistung aus erneuerbaren als aus konventionellen Energieträgern installiert. Auch der Anteil der erneuerbaren Stromerzeugung steigt weiter, ihr Anteil am Stromverbrauch beträgt gut 36 Prozent. Insgesamt stieg die in Deutschland installierte Erzeugungskapazität um 5,8 GW auf 217,6 GW an. Hiervon sind 105,1 GW den konventionellen und 112,5 GW den erneuerbaren Energieträgern zuzuordnen.
Die Stromerzeugung lag mit 601,4 TWh auf dem Niveau des Jahres 2016, wobei die Erzeugung aus nicht erneuerbaren Energieträgern - insbesondere aus Steinkohlekraftwerken - überproportional sank. Die Erneuerbaren Energien speisten insgesamt 204,8 TWh ein. Die Vermarktung der Erneuerbaren findet mit 78 Prozent mittlerweile weitgehend direkt am Markt statt. Drei Prozent des erneuerbaren Stroms wurden aufgrund von Netzengpässen abgeregelt.
Demgegenüber hat in 2017 die Marktkonzentration bei der konventionellen Stromerzeugung weiter abgenommen. Das gilt insbesondere für den gemeinsamen Marktanteil der größten Erzeuger. Das ist aus Sicht des BKartA eine positive wettbewerbliche Entwicklung. Das gilt neben der Erzeugung auch für die Einzelhandelsmärkte für Strom und Gas. Der Marktanteil der absatzstärksten Stromanbieter für Standardlastkunden und für leistungsgemessene Kunden ist gegenüber dem Vorjahr weiter gesunken und liegt hier wie auch auf den beiden größten Gaseinzelhandelsmärkten nach wie vor deutlich unter der Schwelle, ab der eine marktbeherrschende Stellung vermutet wird.
Der durchschnittliche Strompreis für Haushaltskunden ist zum Stichtag 1. April 2018 mit 29,88 ct/kWh stabil (2017: 29,86 ct/kWh). Zur Stabilisierung tragen gesunkene Netzentgelte und stagnierende Umlagen bei.
Als Vertriebsweg im Energiebereich haben mittlerweile Vergleichsportale, die den Kunden den Vergleich und die Vermittlung von Strom- und Gastarifen anbieten, eine hohe Bedeutung. Fast jeder vierte Energieversorgungsvertrag von Haushaltskunden wird inzwischen über ein Vergleichsportal vermittelt. Damit sich Verbraucher auf die Zuverlässigkeit, Objektivität und Transparenz dieser Portale verlassen können, hat die beim Bundeskartellamt neu eingerichtete Beschlussabteilung für Verbraucherschutz im Oktober 2017 eine Sektoruntersuchung im Bereich »Vergleichsportale« eingeleitet.
Die Untersuchung beschäftigt sich u.a. mit Vergleichsportalen im Bereich Energie und verfolgt dabei das Ziel, mögliche Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften aufzuklären und zu konkretisieren. In einer Vorstellung der ersten Ergebnisse hat das BKartA konstatiert, dass bei einigen Portalen eine ausreichende Marktabdeckung fehlt und weniger als 50% der im Markt existierenden Angebote dargestellt werden. Viele Portale erstellten keinen eigenständigen Vergleich, sondern griffen lediglich auf Datensätze oder Tarifrechner anderer Portale zu. Zugleich seien viele Vergleichsinformationen zutreffend, jedoch fehle es an Transparenz, da Verbraucher oft nicht darüber aufgeklärt würden, wie die Reihenfolge der Suchergebnisse und Empfehlungen im Einzelnen zustande kommen. Als unseriös müsse es empfunden werden, wenn von Anbietern gezahlte Entgelte oder Provisionen Einfluss auf die voreingestellte Darstellung der Suchergebnisse habe. Der abschließende Bericht wird in 2019 veröffentlicht werden.
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