BNetzA stellt weitere Verzögerung bei EnLAGProjekten fest
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat weitere Verzögerungen bei dem Netzausbau im Rahmen der EnLAG-Projekte festgestellt. Dies geht aus heute veröffentlichten Daten zum Fortschritt der Vorhaben aus dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG-Monitoring) hervor.
Danach gibt es bei der Mehrzahl der 24 Projekte, deren Notwendigkeit bereits vor der Energiewende festgestellt wurde, weiter teils deutliche Verzögerungen. »Der Ausbau des deutschen Höchstspannungsnetzes muss dringend beschleunigt werden. Bereits die Daten des ersten Quartals 2012 hatten Anlass zur Sorge gegeben. Der weiterhin schleppende Ausbau ist Beleg für den dringenden Handlungsbedarf«, betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Unter anderem werde sich die Inbetriebnahme der EnLAG-Vorhaben Lauchstädt-Redwitz und Redwitz- Grafenrheinfeld aufgrund der Komplexität der Verfahren um ein weiteres Jahr verzögern. Positiv seien dagegen der Baubeginn im schleswig-holsteinischen Teil der Trasse Hamburg/Krümmel-Schwerin sowie Baufortschritte zwischen Osterath und Weißenthurm zu bewerten, so Homann weiter.
Die bundesweiten Zahlen blieben im zweiten Quartal 2012 unverändert auf dem Stand von Mai: 214 km von insgesamt 1.834 km EnLAG-Leitungen sind bisher realisiert. Von 24 geplanten Leitungen sind bisher lediglich zwei in Betrieb gegangen. Bei 15 der 24 Vorhaben kommt es zu einem Zeitverzug von voraussichtlich einem bis fünf Jahren. Die Bundesnetzagentur erfasst im Rahmen des EnLAG-Monitorings regelmäßig den Stand aller 24 Vorhaben, die der Gesetzgeber bereits vor der Energiewende im EnLAG 2009 für vordringlich erklärt hat und die in der Zuständigkeit der Länder geplant werden. Die Ergebnisse veröffentlicht die Behörde quartalsweise unter www.netzausbau.de. Durch die Energiewende ist in den kommenden Jahren ein weiterer Ausbau der Übertragungsnetze notwendig geworden. Dieser Bedarf geht über die 1.834 km nach EnLAG hinaus. Um den Ausbau voranzutreiben, hat der Gesetzgeber das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) erlassen. Danach ergeben sich alle zukünftigen Höchstspannungsleitungen aus Bundesbedarfsplänen, die der Bundesgesetzgeber mindestens alle drei Jahre verabschieden muss. Die Grundlage des ersten Bundesbedarfsplans wird der Netzentwicklungsplan 2012 bilden.
- bnetza -