BNetzA startet Maßnahmenpaket für ausgeglichene Systembilanz im deutschen Stromnetz
18.07.2019 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Mitte Juli 2019 eine Konsultation zu Maßnahmen zur Stärkung einer ausgeglichenen Systembilanz im deutschen Stromnetz gestartet. Anlass ist eine teils deutliche Unterdeckung der deutschen Regelzone im Juni. Im Juni dieses Jahres trat an drei Tagen ein erhebliches Ungleichgewicht im deutschen Stromsystem auf. Nur durch die verantwortungsvolle Zusammenarbeit der deutschen Übertragungsnetzbetreiber untereinander und die gute Unterstützung durch ihre europäischen Partner konnte das System stabil gehalten werden, erklärte die BNetzA.
Ziel der Konsultation ist es, die Risiken für die Versorgungssicherheit zu minimieren. Für die Systemstabilität gefährliche Unterdeckungen der Bilanzkreise sollen sich nicht lohnen, so die Behörde. Zugleich erklärte sie, dass sie Verdachtsfälle, in denen Kosten einseitig und damit rechtswidrig zu Lasten der Versorgungssicherheit verschoben würden, prüfen werde und dagegen konsequent vorgehen werde.
Zugleich hat die BNetzA ein Verfahren eingeleitet, um kurzfristig strukturelle Maßnahmen umzusetzen. So sei beabsichtigt, die Berechnungsmethode zur Bildung des Ausgleichsenergiepreises durch Verschärfung bestehender Pönalen anzupassen. Der Ausgleichsenergiepreis entfällt auf jene Strommenge, um die Strombeschaffung und -verbrauch eines Bilanzkreises voneinander abweichen. Die Übertragungsnetzbetreiber wurden aufgefordert, einen Reformvorschlag zur Berechnung des Ausgleichsenergiepreises zur Genehmigung bei der BNetzA vorzulegen. Dieser Preis soll durch eine Kopplung an einen geeigneten Börsenpreisindex Anreize zur Ausnutzung von Preisunterschieden beseitigen.
Des Weiteren sollen die Marktteilnehmer zu einem früheren verbindlichen Ausgleich ihrer Bilanzkreise verpflichtet werden, um systemgefährdende Leerverkäufe kurz vor der physischen Erfüllung zu verhindern. Schließlich soll eine schnellere Ursachenermittlung durch eine beschleunigte Übermittlung bestimmter Messwerte an die Übertragungsnetzbetreiber ermöglicht werden. Die BNetzA nimmt die Vorfälle im Juni zum Anlass, alle Marktakteure zur sorgfältigen Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten aufzufordern. Jedes einzelne Unternehmen, das als Stromversorger oder -händler zum bilanziellen Ausgleich seiner Strommengen verantwortlich ist, sei verpflichtet, sich zu jedem Zeitpunkt bilanztreu zu verhalten. Bei pflichtwidrigem Verhalten eines Bilanzkreisverantwortlichen seien die Übertragungsnetzbetreiber gehalten, vertragliche Sanktionen zu ergreifen. Dies könne im äußersten Fall die Kündigung des Bilanzkreisvertrages beinhalten.
Ergänzend dazu behält sich die Bundesnetzagentur vor, bei Verdacht auf bewusste Manipulation von Energieprognosen oder verbotswidrige Arbitragegeschäfte auf den Ausgleichsenergiepreis Aufsichtsmaßnahmen einzuleiten. Die Konsultation läuft noch bis zum 09.08.2019.
- Quelle: BNetzA -