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BNetzA: Neuregelung der Berechnung des Ausgleichsenergiepreises Strom

11.05.2020 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Konzept der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für eine geänderte Berechnung des Ausgleichsenergiepreises genehmigt. Mit der geänderten Berechnung des Ausgleichsenergiepreises sollen Fehlanreize beseitigt werden und Systemungleichgewichte im deutschen Stromnetz, wie sie im Juni 2019 in erheblichem Umfang aufgetreten waren, verhindert und die Bilanzkreistreue gestärkt werden. Durch eine weiterentwickelte Börsenpreiskopplung werde für Bilanzkreisverantwortliche ein stärkerer finanzieller Anreiz zum Ausgleich ihrer Bilanzkreise gesetzt, so die Behörde. Neuer Bezugspunkt der Börsenpreiskopplung werde zukünftig ein von den ÜNB speziell zu berechnender Preisindex sein. Als zusätzliche Sicherheitsmarge werde dieser Preisindex noch mit einem Aufschlag bei Unterspeisung bzw. Abschlag bei Überspeisung des deutschen Stromnetzes versehen. Dieser Index soll sich in erster Linie an den Preisen der im börslichen Intraday-Viertelstundenhandel abgeschlossenen Handelsgeschäfte orientieren. Bisher fanden nur die Preise des untertägigen Stundenhandels bei der Börsenpreiskopplung Berücksichtigung, obwohl Viertelstundenprodukte mittlerweile in erheblichem Umfang für den kurzfristigen Bilanzkreisausgleich genutzt werden. Die weiterentwickelte Börsenpreiskopplung soll Arbitrage zwischen Börsen- und Ausgleichsenergiepreis erschweren und den Echtzeitwert der Ausgleichsenergie noch besser abbilden als bisher. Sie soll spätestens bis zur Inbetriebnahme des Regelarbeitsmarktes in Deutschland umgesetzt werden. Bilanzkreise dienen der wirtschaftlichen Abwicklung von Verträgen zur Belieferung mit elektrischer Energie. Bilanzkreisverantwortliche sind dafür verantwortlich, dass in jeder Viertelstunden-Periode die Leistungsbilanz des Bilanzkreises ausgeglichen ist. Die Leistungsbilanz ist die Summe von Einspeisungen und Entnahmen elektrischer Energie. Auf die Strommenge, um die Strombeschaffung und -verbrauch eines Bilanzkreises voneinander abweichen, entfällt der Ausgleichsenergiepreis. Im Juni 2019 war an drei Tagen ein erhebliches Ungleichgewicht im deutschen Stromsystem aufgetreten. Nur durch die Zusammenarbeit der deutschen ÜNB untereinander und die gute Unterstützung durch ihre europäischen Partner konnte nach Aussage der BNetzA das System stabil gehalten werden. Die aufgetretenen Systemungleichgewichte konnten in ihrem Ausmaß nicht auf übliche Ursachen wie Kraftwerksausfälle oder Schwankungen aus der Erzeugung Erneuerbarer Energien zurückgeführt werden. Bei der Ursachenanalyse waren erhebliche Abweichungen im Saldo der Bilanzkreise einiger Bilanzkreisverantwortlicher festgestellt worden. Zur Vermeidung solcher Abweichungen hatte die BNetzA daher bereits im Dezember 2019 ein Maßnahmenpaket festgelegt, das Bilanzkreisverantwortliche zu einer sorgfältigeren Bewirtschaftung ihrer Bilanzkreise anhalten und eine schnellere Aufklärung von Bilanzungleichgewichten ermöglichen soll. Zudem hatte die BNetzA vor kurzem mit der Feststellung von Pflichtverstößen die gegen sechs Bilanzkreisverantwortliche eingeleiteten Aufsichtsverfahren zum Abschluss gebracht. - Quelle: BNetzA -

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