Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

BNetzA genehmigt neuen Szenariorahmen Strom

15.06.2018 Die Bundesnetzagentur hat den Szenariorahmen für den nächsten Netzentwicklungsplan Strom genehmigt. Die Übertragungsnetzbetreiber haben damit die Grundlage, um den weiteren Netzausbaubedarf bis zum Jahr 2030 zu ermitteln.

»Der Szenariorahmen bildet die Planungsgrundlage, wieviel Netzausbau über die beschlossenen Projekte hinaus zukünftig notwendig ist«, sagt Jochen Homann. »Die Übertragungsnetzbetreiber sind nun gefordert, aus dem Szenariorahmen konkrete Netzausbauvorhaben zu ermitteln. Dabei sollen sie auch innovative Netztechniken und Betriebsführungskonzepte berücksichtigen. Zusätzlich trägt auch die bestmögliche Nutzung des Bestandsnetzes dazu bei, den Netzausbaubedarf auf das unbedingt notwendige Maß zu minimieren«, so Homann weiter.

Szenarien maßgeblich verändert

Im neuen Szenariorahmen für das Zieljahr 2030 in der Version 2019 haben sich die Szenarien gegenüber dem letzten Szenariorahmen maßgeblich verändert. Der Grund hierfür sind die neuen Zielsetzungen des Koalitionsvertrages. Ein Anteil von 65 Prozent Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 ist in allen Szenarien enthalten, wird jedoch durch unterschiedliche Ausbaupfade der Erneuerbaren Energien erreicht. Damit folgt die Bundesnetzagentur vielen Forderungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung. Sonderausschreibungen für Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie höhere Offshore-Windenergiemengen sind ebenfalls Teil des neuen Szenariorahmens.

Unterschiedliche Innovationsgrade

Der Innovationsgrad in den Szenarien variiert, was zum Beispiel die Sektorenkoppelung angeht. So liegen den verschiedenen Szenarien unterschiedliche Annahmen zur Entwicklung der E-Mobilität und zum Einsatz von Strom bei der Wärmeversorgung zugrunde. Des Weiteren weisen die Szenarien einen unterschiedlich ausgeprägten Einsatz neuer Technologien im Stromsektor zur Steigerung der Flexibilität und Bereitstellung von Speicherkapazitäten auf.

Bestmögliche Nutzung des Bestandsnetzes

In Abweichung zum letzten Szenariorahmen 2017-2030 werden nicht nur vier Szenarien genehmigt, sondern noch ein zusätzliches Zwischenszenario mit dem Zieljahr 2025. Es soll zur Prüfung der von den Übertragungsnetzbetreibern eingereichten kurzfristig durchführbaren Maßnahmen (»Ad-Hoc«-Maßnahmen) zur Minimierung des Netzausbaubedarfs genutzt werden.

Auf Basis des genehmigten Szenariorahmens ist jetzt ein Netzentwicklungsplan zu erstellen. Die Übertragungsnetzbetreiber sind verpflichtet, dabei neue und innovative technische Ansätze für Netzbetriebsmittel sowie deren Betrieb darzustellen. Deren Eignung zur Erhöhung der Transportkapazität und die bestmögliche Nutzung des Bestandsnetzes sind zudem von den Übertragungsnetzbetreibern zu bewerten. Der konsultierte Entwurf für den Netzentwicklungsplan 2019-2030 ist bis zum 15. April 2019 bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Der Szenariorahmen ist unter www.netzausbau.de/2019-2030-sr veröffentlicht.

- BNetzA -

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche