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BNetzA begrüßt einheitliches Marktgebiet Gas

28.06.2018 Die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber planen den Start des bundesweiten Marktgebietes für Gas am 1.Oktober 2021. »Wir begrüßen die Einigung der Fernleitungsnetzbetreiber auf einen Starttermin für ein gemeinsames Marktgebiet«, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. »Die Einigung auf ein gemeinsames Marktgebiet ist zugleich ein positives Zeichen für eine auch zukünftig dynamische Entwicklung des deutschen Gasmarktes.«

Start am 1. Oktober 2021

Das gemeinsame deutsche Marktgebiet wird zum 1.Oktober 2021 seine Arbeit aufnehmen. Auf diesen Zeitpunkt hat sich die Bundesnetzagentur mit den deutschen Fernleitungsnetzbetreibern verständigt. Der Termin wurde bewusst auf den gleichzeitigen Start des Gaswirtschaftsjahres 2021/2022 gelegt. Die Fernleitungsbetreiber arbeiten nun in enger Kooperation mit den Marktgebietsverantwortlichen an der Ausgestaltung der Prozesse, die für die Marktgebietszusammenlegung erforderlich sind. In den kommenden Monaten werden zudem die Fernleitungsbetreiber unter Beteiligung der Bundesnetzagentur einen regelmäßigen Marktdialog durchführen, der alle Marktteilnehmer über den genauen Weg zum gemeinsamen Marktgebiet informiert.

Einheitliches Marktgebiet

Die Vorbereitungen dienen dazu, die Marktgebietszusammenlegung mit Blick auf die Versorgungssicherheit und die Effizienz rund um den Gashandel reibungslos zu gestalten. In den letzten Jahren haben sich die beiden zurzeit bestehenden Marktgebiete GASPOOL und NetConnect Germany dynamisch entwickelt. Die Fernleitungsbetreiber werden erneut Anteilseigner des künftigen gemeinsamen deutschen Marktgebietsverantwortlichen. Beide Marktgebiete gehören bereits heute mit Blick auf den Virtuellen Handelspunkt und einem stetig wachsenden Handelsvolumen zu den liquidesten Handelsplätzen für Erdgas in Europa. Gleichfalls entwickeln sich auch die Wechselraten bei den Kunden positiv. Dies lässt sich insgesamt in einem einheitlichen Marktgebiet fortführen. Hintergrund ist die 2017 novellierte Gasnetzzugangsverordnung, die eine Zusammenlegung der beiden Marktgebiete bis spätestens zum 1. April 2022 vorsieht.

- BNetzA -

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